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Schutzumfang und Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit von Computerprogrammen im deutschen Urheberrechtsgesetz

  • Journal of International Business Transactions Law
  • Abbr : IBT
  • 2016, (16), pp.149-169
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law > Private Law > International Commercial Transactions Law

Choi, Sang Pil 1

1동아대학교

Candidate

ABSTRACT

Nach der früheren deutschen Rechtsprechung wurden an den Urheberschutz von Computerprogrammen sehr hohe Anforderungen hinsichtlich der Schöpfungshöhe gestellt. Danach waren lediglich Computerprogramme urheberrechtlich geschützt, die das alltägliche, durchschnittliche Programmiererschaffen deutlich überstiegenen, obgleich § 2 Abs. 2 UrhG von jeher nur das Vorliegen eines Werkes im Sinne einer persönlichen geistigen Schöpfungn verlangte. Diese restriktive Rechtsprechung, durch die Inkassoprogramm-Entscheidung aufgestellt und durch die Betriebssystem-Entscheidung bestätigt, wurde jedoch durch die Umsetzung der Richtlinie aufgehoben, sodass Computerprogramme nun auch geschützt sind, soweit sie nur individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Es ist noch immer dringend erforderlich, die Normen für die Entscheidung der Schöpfungshöhe im geltenden koreanischen UrhG gesetzlich festzuschreiben. Das deutsche UrhG, in das die Richtlinie der EU aufgenommen worden ist, sollte dieser Gesetzänderung als Vorbild dienen.

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