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Die Anvertrauung einer Sache bei der Unterschlagung im Koreanischen StGB

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2009, (43), pp.733-759
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

HA TAE YOUNG 1

1동아대학교

Candidate

ABSTRACT

Das Urteil des koreanischen höchsten Gerichts vom 29. März 2002 - 2001 StR 6550 [Sachverhalt] A betreibt ein Edelsteingeschäft. Am 16. August 2000, gegen 14:00 Uhr, besuchte ein Gast sein Geschäft, um einen 1,06-karätigen Diamantring (ca. 600 dollar) zu kaufen. Aber das Geschäft hatte kein Modell, welches der Gast wünschte. A besuchte deshalb das Edelsteins- geschäft des Nachbars B, um ein entsprechendes Modell des 1,06- karätigen Diamantrings zu leihen. Obwohl der Gast diesen 1,06-karätigen Diamantring nicht kaufte,. behielt A diesen 1,06-karätigen Diamantring und gab B das Geld nicht zurück.. Am 6. September 2000 hat B von A gefordert, den geliehenen 1,06-karätigen Diamantring zurückzugeben. Aber A verzichtete auf den Anspruch der Rückgabe ohne Grund. Der Staatsanwalt klagte A wegen Unterschlagung gemäß § 355 Abs. 1 KStG an. Die erste Instanz sprach aber A frei. Es bestand kein Ver- trauensverhältnis zwischen A und B, sondern nur ein Handel. Der Staatsanwalt führte in der Revision aus, dass A entweder gemäß § 355 Abs. 1 KStGB Unterschlagung oder gemäß § 347 KStGB Betrug begangen hat. Aufgrund des fehlenden Vertrauensverhältnisses hat die zweite Instanz A wie die erste Instanz freigesprochen. Das koreanische höchste Gericht hat die Revision bezüglich des § 355 Abs. 1 Unterschlagung KStG zugelassen. Das koreanische höchste Gericht hat anerkannt, dass die Anvertrauung einer Sache bei der Unterschlagung im koreanischen StGB durch eine traditionelle Handelsgewohnheit gebildet werden kann. Nach meiner Meinung ist die Auslegung des koreanischen höchsten Gerichts nicht richtig, weil sie den Bereich der Anvertrauung einer Sache bei der Unterschlagung im koreanischen StGB zu weit interpretiert hat. Kontrovers beurteilt wird dies zum einen bei sittenwidrigen Vertrauens- verhältnissen, wenn etwa die Sache zur Verfolgung sittenwidriger Zwecke anvertraut wurde. Die Anvertrauung einer Sache bei der Unterschlagung im koreani- schen StGB ist erfüllt, wenn die Vertrauensbeziehung zwischen Sach- eigentümer und Täter konkret gebildet wird. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, könnte das Gesetzlichkeitsprinzip im StGB überflüssig sein. In dieser vorliegenden Arbeit wird der Bereich der Anvertrauung einer Sache bei der Unterschlagung im koreanischen StGB untersucht(II). Der Kernpunkt der Rechtsprechung wird durch dieses Konzept weiter analy- siert(III). Am Ende hat der Verfasser einen neuen Gesetzesänderungs- entwurf des § 355 Unterschlagung KStGB vorgeschlagen(IV). § 355 Unterschlagung KStGB (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (3) Der Versuch ist strafbar.

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