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Rechtsverhältnis im Webstorage-Service

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2009, (44), pp.221-246
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

최상필 1

1동아대학교

Candidate

ABSTRACT

Die Arbeit besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil ist die Schätzung einer gerichtlichen Entscheidung über die Urheberrechtsverletzungen durch Webstorage Service behandelt, die von Internet-Nutzern begangen sind. Dabei handelt es sich darum, ob die Downloading durch Webstorage-Service unter §30 UrhG (Vervielfältigung zum privaten Gebrauch) gehört. In Deutschland sind zulässig einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Im zweiten Teil sind die Bestimmungen §133-2 und §133-3 kritisch analisiert, die durch die Änderung vom 22. 4. 2009 ins UrhG aufgenommen werden. Es ist ganz unstreitig, dass der Verletzer die Verantwortlichkeit für die Schäden des Urhebers treffen sollte. Dagegen könnte es problematisch sein, ob das Recht und die Freiheit der OSP sowie Nutzer beschränkt werden, die keine rechtswidrige Handlung begangen haben. Darum braucht es eine gesetzgeberische Überlegung für die Ausgleichung der Interessen zwischen dem Urheber und OSP sowie Nutzer dringend.

Citation status

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