@article{ART001472023},
author={Joo-Young Kang},
title={Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2010},
number={48},
pages={105-136}
TY - JOUR
AU - Joo-Young Kang
TI - Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2010
VL - null
IS - 48
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 105
EP - 136
SN - 1225-3405
AB - Trotz der normativen Wirkung bzw. öffentlichen Gewichtigkeit, die der nationale Hauhalt besitzt, hat die Verfassung Koreas den Haushalt als Nicht-Gesetz verankert. Dies hat die heftige Debatte über den Rechts- charakter des Haushalts bzw. die Folge des als nicht-gesetzesförmig verankerten Haushlats verursacht.
Es gibt aber die Idee ständig, dass die Änderung der geltenden Haushaltsregelungen in der Verfassung Koreas nicht nötig ist, da die normative Wirkung der geltenden Haushaltsregelung gesichert ist wie das normale Gesetz. Deswegen sei die effekivere Haushaltskontrolle durch das Parlament noch nötiger als Verankerung des Haushalts als Gesetesform.
Aber die obige Ansicht kann nicht unterstützt werden, da die Verabschiedung der fremde Regelungsform durch Parlament das Rechts- sytem Koreas bzw. die öffentlich-rechtlichen Prinzipien verdrehen kann. Falls die wichtigen Finanzhandeln des Staates zu den Staatsorganen die Bindungswirkung hat, müssen sie mäßigen Rechtsstatus besitzen, also als Gesetz.
Wenn der Haushalt als das Haushaltsgesetz eingeführt würde, würden wir einige nicht nur rechtstheoretische, sondern auch rechtspraktische Stärke erwarten. Zuerst kann die Finanzkontrolle vom Parlament durch das Haushaltgesetz verstärkt werden kann, Zweitens kann das Problem gelöst werden, das die Differenz zwischen dem einfachen Haushalt und dem Haushaltgesetz verursacht.
Im Hinblick auf der Tendenz der Finanzkontrolle des Parlaments, muss es positiv überlegt werden, dass der Haushalt als das Haushaltgesetz gesetzgeben wird.
KW - die Finanzkontrolle vom Parlament;das Haushaltgesetz;der Rechtscharakter des Haushalts;die Differenz zwi- schen dem einfachen Haushalt und dem Haushaltgesetz;die Haushaltsregelung
DO -
UR -
ER -
Joo-Young Kang. (2010). Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -. DONG-A LAW REVIEW, 48, 105-136.
Joo-Young Kang. 2010, "Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -", DONG-A LAW REVIEW, no.48, pp.105-136.
Joo-Young Kang "Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -" DONG-A LAW REVIEW 48 pp.105-136 (2010) : 105.
Joo-Young Kang. Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -. 2010; 48 : 105-136.
Joo-Young Kang. "Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -" DONG-A LAW REVIEW no.48(2010) : 105-136.
Joo-Young Kang. Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -. DONG-A LAW REVIEW, 48, 105-136.
Joo-Young Kang. Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -. DONG-A LAW REVIEW. 2010; 48 105-136.
Joo-Young Kang. Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -. 2010; 48 : 105-136.
Joo-Young Kang. "Der öffentlich-rechtliche Sinn des Haushalts - insbes. über die Einführung des Haushaltsgesetzes -" DONG-A LAW REVIEW no.48(2010) : 105-136.