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Vertragsnamentreuhand und Anfechtungsrecht von Gläubigern eines Treugebers

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2015, (66), pp.531-556
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

Joon Hyun Lee 1

1서강대학교

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ABSTRACT

Namentreuhand war seit ca. 100 Jahren als ein eigenartiges Rechtsinstitut im koreanischen Rechtssystem nach Rechtsprechung anerkannt. Dazu gehören Vertragsnamentreuhand und Grundbuchnamentreuhand. Namentreuhand und die gefolgte Übertragung des Eigentums sind nach Immobiliennamen- realisierungsgesetz(INRG) im Jahre 1995 grundsätzlich nichtig geworden. Doch regelt § 4 Abs. 2 S. 2 INRG ausnahmsweise die Übertragung des Eigentums als gültig, wenn ein Verkäufer das Bestehen der Namentreuhandvereinbarung in Vertragsnamentreuhand nicht kennt. Demzufole trägt sich ein Treunehmer als Eigentümer im Grundbuch ein und ist nur zur Herausgabe des zum Kauf empfangen Gelds verpflichtet, während ein Treugeber im Innenverhältnis mit dem Treunehmer tatsächlich eine Eigentumsmachtbefugnis der Immobilie hat, die als Eigentum des Treunehmers im Grundbuch eingetragen ist. Der Treugeber kann von der Immobilie tatsächlich freiwillig Gebrauch machen, daraus Nutzungen ziehen und darüber verfügen. In der letzten Zeit ist in einer Entscheidung des Koreanischen Höchsten Gerichtshofes(KHG) umstritten, ob es für die Gläubiger des Treugebers ein Rechtsgeschäft zum Nachteil ist, dass der Treugeber die Immobilie, die gesetzlich zwar zum Eigentum des Treunehmers gehört, doch tatsächlich freilich verfügbar ist, auf den Dritten überträgt, wenn Übertragung des Eigentums in Vertragsnamentreuhand gültig ist. In der Behandlung ist die Entscheidung des KHG(Entscheidung von 2013.9.12. 2011Da89903) kritisch untersucht.

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