본문 바로가기
  • Home

Studie über die Rechtfertigung der strafrechtlichen Aufarbeitung des Systemunrechts

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2015, (66), pp.449-482
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

Kim Dong Lyoul 1 Seong Jin Choi 2

1경찰대학교 법학과
2동의대학교

Accredited

ABSTRACT

Nach dem Sturz eines Unrechtsstaates stellt sich immer wieder die Frage, wie das Unrecht, das die Machthaber und handlanger des Systems begangen haben, umgeganen werden soll. Im Vordergrund steht dabei die Debatte, ob die strafrechtliche Aufarbeitung notwendig ist oder nicht. Gegenargument der Strafverfolgung ist zusammenzufassen in vier: i)negative Auswirkung auf den Versöhnungsprozess, ii)komplizierte rechtlichen Probleme - wie Verjährung und Rückwirkungsverbot, iii)Unmöglichkeit, die in einem politischen System begangen Untaten einzelne Individuen zu bestrafen, und iv)Vorwurf der Siegerjustiz. Befürworter der Strafverfolgung betont dagegen i)Befriedigung der Opfer des Unrechtssystem, ii)Legalitätsprinzip, iii)Generalpräventive Auswirkung, und iv)volkpädagogische Effekt durch das Bewusstmachen von Geschichte. Trotz aller Auseinandersetzung besteht es aber Einigkeit darüber, solcher Unrechtsregime bzw. Unrecht nie wieder wiederholt werden darf. Genau in diesem generalpräventiven Effekt liegt die wichtigste Notwendigkeit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Regierungskriminalität. Außerdem decken sich strafrechtliche Aufarbeitung die Erwartungen der Allgemeinheit. Kenntlichmachng des Unrechts, Wiederherstellung des zerrütteten Rechtsbewusstseins, Gerechtigkeit für Täter und Opfer, Schulderkenntnis und Reue als Voraussetzung für Versöhung. Es geht also nicht um Siegerjustiz, sondern schließlich um die Verwirklichung und Durchsetzung des Rechtsstaats. Um ein Rgime als Gegenstand der strafrechtlichen Aufarbeitung zu bezeichnen, braucht der Rechtsstaat die Bewertungsmaßstabe zur Unterscheidung von Rechts- und Unrechtsstaat, auf deren Basis die Akte des Vorgangerstaates pauschal beurteilt werden können. Die beiden Staatstypen können nach folgenden Kriterium unterscheiden werden: Ein Staat, dessen gesamtes Rechtssystem in vollem Umfang funktionsfähig ist, ist ein Rechtsstaat und ein anderer Staat, in dem die systematische Verletzung selbstgesetzten Rechts vorherrscht, ist ein Unrechtsstaat. Wenn ein Staat außerdem noch weitere Merkmale zeigt, wie z.B. Einparteienherrschaft, staatlich verwaltete Ideologie, extensiv Staatsschutzpraxis, und exklusiv über das Machtmonopol verfügende Gruppen, kann man diesen als totalitäre Diktatur bezeichnen, die typisches Unrechtsstaat darstellt. Diese Merkmale sind auch in Nordkorea gegeben. Daran, dass Nordkorea in diesem Sinne eine totalitäre Diktatur ist, besteht kaum Zweifel. Der Gesamtumfang des Unrechts innerhalb des nordkoreasnichen Regimes scheint deutlich massiver zu sein als derjenige der DDR und nähet sich eher der nationalsozialistischen Diktatur an. In diesem Sinne bedarf der Unrechtsstaat Nodkorea ohne Zweifel notwendig einer strafrechtliche Aufarbeitung. Was man aber nicht übersehen darf ist, dass das Strafrecht nur ein beschränktes Mittel zur Aufarbeitung der Vergangenheit und daneben auch eine historisch-politische Aufarbeitung erforderlich ist.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.