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Die Revision des Verwaltungsprozeßrechts zur Konkretisierungen des Rechtsstaatsgebotes

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2015, (68), pp.1-24
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

Kim Jung Kwon 1

1중앙대학교

Accredited

ABSTRACT

Das Geschicht des Verwaltungsrechts ist ein Prozeß des Aufbaus vom Obrigkeitsstaat zum demokratischen Rechtsstaat. Insbesondere sollten die Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidend zur Demokratisierung der Verwaltung beitragen. Die Bedeutung des Verwaltungsrechts liegt in konkretisierungen des Rechtsstaatsgebotes. Zur Konkretisierungen des Rechtsstaatsgebots bedarf es der kontinuierlichen Revision des Verwaltungsprozeßrechts. Die Revision des Verwaltungsprozeßrechts wurde mehrmals versucht, aber trotz aller Bemüuhungen ohne Erfolg. Das Verwaltungsprozeßrecht und das Allgemeine Verwaltungsrecht hängt eng zusammen. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass eine Verwaltungsgerichtsbarkeit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geregelt wird. Das Verwaltungsprozeßrecht wird 30 Jahre lang noch nicht revidiert. Es führt zur Stagnation in der Entwicklung des Verwaltungsrechts. Im Hinblick auf das Geschicht des Verwaltungsprozeßrechts, Demokratieprinzip zu aktualisieren, bedeutet die Modernisierung vom Verwaltungsprozeßrecht auch die Modernisierung vom Verwaltungsrecht. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass eine Verwaltungsgerichtsbarkeit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geregelt wird. Comparativa est omnis investigatio. Das Verwaltungsprozeßrecht sollte so schnell wie moglich revidiert werden.

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