@article{ART002025140},
author={Hyeyoung Jung},
title={Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2015},
number={68},
pages={179-208}
TY - JOUR
AU - Hyeyoung Jung
TI - Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2015
VL - null
IS - 68
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 179
EP - 208
SN - 1225-3405
AB - In der Arbeit wird eine Erklärung dafür gegeben, warum die Verfassung jeder Mutter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zusagt. Die Mutterschaft jeder Mutter bedingt durch ihre biologischen Fähigkeit, ein Kind zu empfangen, zu gebären und als Säugling zu ernähren und aufzuziehen, äußert sich in Schwangerschaft, Niederkunft und Stillzeit. Damit ist die Lebenssituation umschrieben, die nach der verfassungsrechtlichen Bestimmung das Bedürfnis nach Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft hervorruft.
Der Begriff der Mutter i. S. V. Art. 36 Abs. 2 der koreanischen Verfassung(KV) ist im biologisch-medizinischen Sinne zu verstehen. Berechtigt ist also nur die leibliche Mutter, d. h. eine Frau, die ein Kind empfangen hat, es erwartet und zur Welt bringt. Das Ziel des Art. 36 Abs. 2 KV besteht darin, die Belastungen der Mutter, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und den übrigen Folgen der biologischen Mutterschaft stehen, auszugleichen.
Es ist bedürftig, dass Art. 36. Abs. 4 KV als ein echtes Grundrecht im Sinne eines subjektiv öffentlichen Rechts auf Schutz und Fürsorge ändert. Damit kann Man den Absatz vielmehr als subjektives Rahmenrecht begreifen, das jeder Mutter an sich, d. h. vorbehaltlich der Berücksichtigung gegenläufiger Prinzipien, einen Anspruch auf Schutz und Fürsorge gewährt. Dem dergestalt beschriebenen subjektiven Grundrecht entspricht objektiv-rechtlich ein bindender Auftrag an den Gesetzgeber. Die Norm dient der Verstärkung des Grundrechtsschutzes, indem sie den Gesetzgeber zur Gewährung von Schutz und Fürsorge verpflichtet, auch wenn sich niemand auf das Grundrecht beruft oder eine Verletzung des Grundrechts wahrnimmt.
KW - Mutterschutz;Grundrecht der Mutter;Mutterschutzgesetz;Schutz und Fürsorge;Schwangerschaft
DO -
UR -
ER -
Hyeyoung Jung. (2015). Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz. DONG-A LAW REVIEW, 68, 179-208.
Hyeyoung Jung. 2015, "Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz", DONG-A LAW REVIEW, no.68, pp.179-208.
Hyeyoung Jung "Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz" DONG-A LAW REVIEW 68 pp.179-208 (2015) : 179.
Hyeyoung Jung. Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz. 2015; 68 : 179-208.
Hyeyoung Jung. "Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz" DONG-A LAW REVIEW no.68(2015) : 179-208.
Hyeyoung Jung. Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz. DONG-A LAW REVIEW, 68, 179-208.
Hyeyoung Jung. Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz. DONG-A LAW REVIEW. 2015; 68 179-208.
Hyeyoung Jung. Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz. 2015; 68 : 179-208.
Hyeyoung Jung. "Ein Beitrag zum verfassungsrechtlichen Mutterschutz" DONG-A LAW REVIEW no.68(2015) : 179-208.