@article{ART002229752},
author={Kim, Si-Ho},
title={Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2017},
number={75},
pages={145-171}
TY - JOUR
AU - Kim, Si-Ho
TI - Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2017
VL - null
IS - 75
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 145
EP - 171
SN - 1225-3405
AB - KBGB §396 bestimmt die Culpakompensation und das ist auch für den Schadensersatz durch die unerlaubte Handlungen anwendbar(KBGB §763).
Die Culpakompensation vermindert die Schadensersatzbeträge des Schädigers, wenn der Geschädigte wegen der Entstehung- und Vergrößerung des Schadens fahrlässig ist. Es basiert, dass der Schädiger alleinen Ersatz entstandene Schäden wegen des Prinzips von Treu und Glauben nicht gültig ist.
Vor allem soll der Schaden billig und gültig für den Schädiger übernimmt werden, wenn der Geschädigte fahrlässig ist.
Aus diesem Grund koreanische Rechtsprechung anerkannt die Verantworlichkeit des Geschädigte für mitwirkrnden Verschulden des Drittens, aber ein Umfang der Stelle des Geschädigten ist sehr undeutlich.
Die Schadensersatzhaftung des zivilrecht ist im Prinzip für den Geschädigte. Trotzdem ist es die Ausnahme des Selbtverschuldens, dass die Schadensersatzbeträge durch die Fahrlässigkeit eines Drittens vermindert wird.
Die Rechtsprechung und herrschende Meinung gerichten, dass der Geschädigte leicher Fahrlässigkeit als normale Fahrlässigkeit im Deliktsrecht. Das wird nicht mit der Absicht des Schadensersatzes übereingestimmen. Das bedeutet, dass der Maßstab des Geschädigten und des Schädigers über die Fahrlässigkeit nicht gleich ist.
Ihrer Maßstab muss deshalb als gleich bewertet werden.
Die Culpakompensation des Kinders bei Verkehrsunfall ist im Gespräch, wenn die Kinder die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben.
Doch ist das Durchschnittsalter 7 oder 8 Jahre alt.
Koreanisches Zivilrecht anerkannt die Culpakompensation der Verantwortlichkeit des Geschädigten für mitwirkendes Verschulden des Drittens, ob die Kinder die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Also muss die Kinder als 6 oder 7 Jahre alt ausgeschlossen werden.
In Korea wie Deutschland spielt es eine große Rolle, wenn es unter 10 Jahre alt Kind als absolute Haftungsunfähigkeit anerkannt werden kann.
Die Rechtsprechung in Korea anerkannt, dass die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht habende kinder durchschinittlich 7 oder 8 Jahre alt sind, Haftungsfähigkeit 12 bis 15 Jahre alt. Deswegen ist es in der Lage, dazwischen die Kinder unter 10 Jahre alt zu schützen.
KW - Die Culpakompensation;die Fahrlässigkeit der Stelle des Geschädigten;die Kinder bei Verkehrsunfall;die Steuerungsfähigkeit;die absolute Haftungsunfähigkeit.
DO -
UR -
ER -
Kim, Si-Ho. (2017). Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall. DONG-A LAW REVIEW, 75, 145-171.
Kim, Si-Ho. 2017, "Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall", DONG-A LAW REVIEW, no.75, pp.145-171.
Kim, Si-Ho "Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall" DONG-A LAW REVIEW 75 pp.145-171 (2017) : 145.
Kim, Si-Ho. Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall. 2017; 75 : 145-171.
Kim, Si-Ho. "Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall" DONG-A LAW REVIEW no.75(2017) : 145-171.
Kim, Si-Ho. Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall. DONG-A LAW REVIEW, 75, 145-171.
Kim, Si-Ho. Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall. DONG-A LAW REVIEW. 2017; 75 145-171.
Kim, Si-Ho. Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall. 2017; 75 : 145-171.
Kim, Si-Ho. "Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall" DONG-A LAW REVIEW no.75(2017) : 145-171.