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Die Culpakompensation des Minderjährigers bei Verkehrsunfall

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2017, (75), pp.145-171
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law
  • Received : April 15, 2017
  • Accepted : May 30, 2017
  • Published : May 31, 2017

Kim, Si-Ho 1

1독일 뮌헨대학교 법학과 박사과정

Accredited

ABSTRACT

KBGB §396 bestimmt die Culpakompensation und das ist auch für den Schadensersatz durch die unerlaubte Handlungen anwendbar(KBGB §763). Die Culpakompensation vermindert die Schadensersatzbeträge des Schädigers, wenn der Geschädigte wegen der Entstehung- und Vergrößerung des Schadens fahrlässig ist. Es basiert, dass der Schädiger alleinen Ersatz entstandene Schäden wegen des Prinzips von Treu und Glauben nicht gültig ist. Vor allem soll der Schaden billig und gültig für den Schädiger übernimmt werden, wenn der Geschädigte fahrlässig ist. Aus diesem Grund koreanische Rechtsprechung anerkannt die Verantworlichkeit des Geschädigte für mitwirkrnden Verschulden des Drittens, aber ein Umfang der Stelle des Geschädigten ist sehr undeutlich. Die Schadensersatzhaftung des zivilrecht ist im Prinzip für den Geschädigte. Trotzdem ist es die Ausnahme des Selbtverschuldens, dass die Schadensersatzbeträge durch die Fahrlässigkeit eines Drittens vermindert wird. Die Rechtsprechung und herrschende Meinung gerichten, dass der Geschädigte leicher Fahrlässigkeit als normale Fahrlässigkeit im Deliktsrecht. Das wird nicht mit der Absicht des Schadensersatzes übereingestimmen. Das bedeutet, dass der Maßstab des Geschädigten und des Schädigers über die Fahrlässigkeit nicht gleich ist. Ihrer Maßstab muss deshalb als gleich bewertet werden. Die Culpakompensation des Kinders bei Verkehrsunfall ist im Gespräch, wenn die Kinder die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Doch ist das Durchschnittsalter 7 oder 8 Jahre alt. Koreanisches Zivilrecht anerkannt die Culpakompensation der Verantwortlichkeit des Geschädigten für mitwirkendes Verschulden des Drittens, ob die Kinder die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Also muss die Kinder als 6 oder 7 Jahre alt ausgeschlossen werden. In Korea wie Deutschland spielt es eine große Rolle, wenn es unter 10 Jahre alt Kind als absolute Haftungsunfähigkeit anerkannt werden kann. Die Rechtsprechung in Korea anerkannt, dass die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht habende kinder durchschinittlich 7 oder 8 Jahre alt sind, Haftungsfähigkeit 12 bis 15 Jahre alt. Deswegen ist es in der Lage, dazwischen die Kinder unter 10 Jahre alt zu schützen.

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