@article{ART002324034},
author={Son, Jae-Young},
title={Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2018},
number={78},
pages={59-86},
doi={10.31839/DALR.2018.02.78.59}
TY - JOUR
AU - Son, Jae-Young
TI - Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2018
VL - null
IS - 78
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 59
EP - 86
SN - 1225-3405
AB - Der Beitrag befasst sich mit der Frage nach dem Einfluß des Zeitablaufs auf die polizeirechtliche Verantwortlichkeit. Bislang fand die Frage, inwieweit zeitliche Grenzen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit bestehen, wenig Beachtung. Diskussionsbedürftig ist, inwieweit die polizeirechtliche Verantwortlichkeit dem Gedanken der Verjährung zugänglich ist.
Die polizeirechtliche Verantwortlichkeit verjährt prinzipiell nicht. Die Polizeipflicht des Handlungs- und Zustandstörers unterliegt also keiner Verjährung; vielmehr ist die Heranziehung des Störers durch die Polizei zeitlich unbegrenzt möglich (Ewigkeitshaftung). Teilweise wird die Ansicht vertreten, nach Ablauf der Verjährung könne ein bestimmter Störer nicht mehr als solcher in Anspruch genommen werden, sondern aber nur noch als Nichtstörer im polizeilichen Notstand. Diese Ansicht ist abzulehnen, weil die Inanspruchnahme als Nichtstörer an einschränkende Voraussetzungen gebunden ist, so dass jedenfalls die Effektivität der Gefahrenabwehr eingeschränkt wird. Zudem übersieht sie, dass eine solche Inanspruchnahme mit einer Entschädigungspflicht gekoppelt ist.
Kostenersatzansprüche der Polizeibehörde für Maßnahmen der Gefahrenabwehr nach Ersatzvornahme können der Verjährung unterliegen. Hier sind keine grundsätzliche Bedenken ersichtlich. Es besteht Einigkeit, daß vermögensrechtliche Ansprüche des öffentlichen Rechts der Verjährung zugänglich sind. Eine Kostenentlastung des Störers nach erfolgter Gefahrenabwehr beeinträchtigt die Sicherheitsaufgabe nicht mehr.
KW - Polizeirecht;Ewigkeitshaftung;Verjährung;Gefahrenbeseitigungsanspruch;Kostenersatzanspruch;Verwirkung
DO - 10.31839/DALR.2018.02.78.59
ER -
Son, Jae-Young. (2018). Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit. DONG-A LAW REVIEW, 78, 59-86.
Son, Jae-Young. 2018, "Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit", DONG-A LAW REVIEW, no.78, pp.59-86. Available from: doi:10.31839/DALR.2018.02.78.59
Son, Jae-Young "Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit" DONG-A LAW REVIEW 78 pp.59-86 (2018) : 59.
Son, Jae-Young. Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit. 2018; 78 : 59-86. Available from: doi:10.31839/DALR.2018.02.78.59
Son, Jae-Young. "Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit" DONG-A LAW REVIEW no.78(2018) : 59-86.doi: 10.31839/DALR.2018.02.78.59
Son, Jae-Young. Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit. DONG-A LAW REVIEW, 78, 59-86. doi: 10.31839/DALR.2018.02.78.59
Son, Jae-Young. Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit. DONG-A LAW REVIEW. 2018; 78 59-86. doi: 10.31839/DALR.2018.02.78.59
Son, Jae-Young. Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit. 2018; 78 : 59-86. Available from: doi:10.31839/DALR.2018.02.78.59
Son, Jae-Young. "Zeitliche Grenzen polizeirechtlicher Verantwortlichkeit" DONG-A LAW REVIEW no.78(2018) : 59-86.doi: 10.31839/DALR.2018.02.78.59