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Die Gegenwartsgesellschaft und der Lebenshochschätzungsgedanke

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2018, (79), pp.27-65
  • DOI : 10.31839/DALR.2018.05.79.27
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law
  • Received : April 15, 2018
  • Accepted : May 17, 2018
  • Published : May 31, 2018

Song Seunghyun 1

1성균관대학교 법학연구소

Accredited

ABSTRACT

Die Erlärung des Lebenshochschätzungsgedankens kann die Lehre sein, was wir geläufig sind. Aber wir sind lebend zufrieden, daß solche Lehre nur weiß. Die Gesellschaft entwickelt sich gewußt, weil solchen Gedanke wirklich nicht leicht einhält. Darum behandelt der Mensch das Lebewesen das Mittel oder das Objekt, was das Lebewesen die Tendenz stark vernachlässigt. Aber der Mensch ist nur überlegen, als der Mensch außerdem das Lebewesen die Seinsform ist, der allen Organismen sind gleich, als das eine Mitglied der Natur der alle Organismen ein sind。 Aber, als zum Mensch In-der-Welt-sein ist, ist die Seinsform überlegen, was die Stellung der Aufnahme und des Erkenntnisessubjekts des Lebenshochschätzungsgedankens zugeteilt werden können. D.h., als das Leben das Hochachten und das Verteidigen das Subjekt sind, können das Leben die Daseinsberechtigung zugleich der Zweck sein, was das Wohl das Verteidigen die Pflicht gewesen ist. Also werden der Mensch nicht nur das Selbst, sondern auch das Wohl der anderen Organismen nicht verletzt, was die Pflicht leisten sollen. Aber die allen Organismen müssen das Leben zum Erhalten notgedrungen das Leben der Organismen annehmen. Dieses kann zur Gerechtigkeit urteilen, was zum Lebenshochschätzungsgedanken nicht entgegenstehen kann. Und, daß zur Welt absolut ist, kann kein Sein sein. So braucht zu ansehen, was für eine Bedeutung ist vom Hegen die Erklärung des Lebenshochschätzungsgedankens zur Gegenwartsgesellschaft.

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