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Entstehung und Entwicklung des zivilrechtlichen Namensrechts

NAM,YOON-SAM 1

1국민대학교

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ABSTRACT

Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Persönlichkeit und hat eine Ordnungsfunktion im öffentlichen Recht. Daneben hat der Name einen wirtschaftlichen Wert. Aufgrund seiner verschiedenen Funktionen in unterschiedlichen Bereichen ist der Name Gegenstand verschiedener Rechte. Die deutsche Rechtswissenschaft hat über hundert Jahre über die rechtliche Natur des Namens und dessen rechtlichen Schutz diskutiert. Heute gilt das Namensrecht in Deutschland als ein subjektives absolutes Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht. Dementsprechend ist der Namensschutz in § 12 BGB verankert. Der Weg bis dahin war lang und beschwerlich. Ziel des Beitrages ist, diesen Weg historisch nachzuzeichnen. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird erstens kurz auf die Entstehung der Familiennamen, zweitens auf den Schutz der Adelsnamen, drittens auf die Rolle der festen Familiennamen im Aufbau der öffentlichen Verwaltung und schließlich auf den wirtschaftlichen Wert des Namens im Zuge der Industrialisierung eingegangen. Durch die Verstädterung und Stadtgründungen im hohen Mittelalter wurde eine klare Differenzierung gleichnamiger Menschen immer wichtiger. Zu jener Zeit gab es keine gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Namen, denn es herrschte Namensfreiheit, die nach der Rezeption des römischen Rechts zum rechtlichen Grundsatz wurde. Nur bei betrügerischen Handlungen wurde man straftrechtlich geahndet. Feste Familiennamen finden sich zuerst beim Adel. Die Adelsnamen und -wappen im deutschen Privatrecht galten als Privilegien, die durch ein absolutes Verbietungsrecht geschützt werden sollten. Im Schutz der Adelsnamen sahen die Rechtswissenschaftler später einhellig eine der historischen Wurzeln des subjektiven Namensrechts. Ferner hatte der Staat das Bedürfnis, in erster Linie aus militärischen Motiven und aber auch aus steuerlichen Gründen, die Bürger systematisch zu erfassen. Infolgedessen wurden Verordnungen erlassen, die willkürlichen Namensänderungen verboten. Mit der einsetzenden Industrialisierung gewann der Name neben seinen anderen Funktionen einen wirtschaftlichen Wert. Denn Firmen und Marken trugen Personennamen, die für den ordnungsgemäßen Handelsverkehr vor Verwechslungen und Mißbrauch geschützt werden mussten. Die Fachdiskussionen über das Recht am Namen begannen erst Anfang 19. Jh. Eine Reihe von Wissenschaftlern haben verschiedene Ansätze entwickelt, wie der Name juristisch zu bewerten sei. Die Theorien dieser Gelehrten bilden den Gegenstand des zweiten Teils. Daran anschließend werden im dritten Teil die Entwicklung des Namensrechts zum subjektiven Persönlichkeitsrecht und die Einführung des § 12 im BGB näher erläutert. Erst nach dem 2. Weltkrieg kam der Gedanke des Namensrechts als Persönlichkeitsrecht zur Entfaltung, denn nun hatte das Individuum den Vorrang vor der Gesellschaft. Die Verwirklichung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wurde sogar als “justizspezifische Vergangenheitsbewältigung” und als “Bekenntnisse zur Demokratie” bezeichnet. Im koreanischen Zivilrecht fehlt ein dem § 12 BGB entsprechender Paragraph. Das namensrechtliche Persönlichkeitsrecht stand in Korea selten im Fokus der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Möge die vorliegende Arbeit Anregungen geben für weitere Diskussionen über das zivilrechtliche Namensrecht in Korea.

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