@article{ART001272506},
author={최상필},
title={Urheberschutz von Prüfungsaufgaben},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2008},
number={42},
pages={459-482}
TY - JOUR
AU - 최상필
TI - Urheberschutz von Prüfungsaufgaben
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2008
VL - null
IS - 42
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 459
EP - 482
SN - 1225-3405
AB - Nach dem allgemeinen urheberrechtlichen Grundsatz der »Abgrenzung von Idee und Ausdruck« gilt der Urheberrechtsschutz nur für Form und Ausdruck eines Werkes, nicht jedoch auch für Ideen und Lehre. Der Maßstab zur Entscheidung über das Vorliegen der Schöpfungshöhe von Werken ist in Korea in § 2 Nr. 1 UrhG festgelegt, sodass sich die heutige Rechtsprechung ganz nach ihm richtet. Demgemäss können Werke nur dann urheberrechtlich geschützt werden, wenn sie individuelle Werke im Sinne des Ergebnisses der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers darstellen. Weitere Kriterien sind zur Bestimmung der Schutzfähigkeit nicht erforderlich.
Im Verhätlniss von geschäftlich hergestellten Werken sieht § 9 UrhG vor, dass der Arbeitgeber als Urheber anerkannt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Demgemäß hat der Arbeitgeber nicht nur alle wirtschaftlichen Rechte, sondern auch Urheberpersönlichkeitsrechte. Weil die ausschließliche Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse am Werk dem Arbeitgeber, der in die Entwicklung des Werkes viele Geld investiert hat, einen genügenden Ertrag bringen soll, sollten dem Arbeitnehmer, der das Werk persönlich geschaffen hat, als Urheber zwar die Urheberpersönlichkeitsrechte vorbehalten sein.
KW - Urheberrecht;Werk;Schutzfähigkeit;Schöpfungshöhe;dienstlich geschaffene Werke;Urheberpersönlichkeitsrecht
DO -
UR -
ER -
최상필. (2008). Urheberschutz von Prüfungsaufgaben. DONG-A LAW REVIEW, 42, 459-482.
최상필. 2008, "Urheberschutz von Prüfungsaufgaben", DONG-A LAW REVIEW, no.42, pp.459-482.
최상필 "Urheberschutz von Prüfungsaufgaben" DONG-A LAW REVIEW 42 pp.459-482 (2008) : 459.
최상필. Urheberschutz von Prüfungsaufgaben. 2008; 42 : 459-482.
최상필. "Urheberschutz von Prüfungsaufgaben" DONG-A LAW REVIEW no.42(2008) : 459-482.
최상필. Urheberschutz von Prüfungsaufgaben. DONG-A LAW REVIEW, 42, 459-482.
최상필. Urheberschutz von Prüfungsaufgaben. DONG-A LAW REVIEW. 2008; 42 459-482.
최상필. Urheberschutz von Prüfungsaufgaben. 2008; 42 : 459-482.
최상필. "Urheberschutz von Prüfungsaufgaben" DONG-A LAW REVIEW no.42(2008) : 459-482.