본문 바로가기
  • Home

Zur Reform des Koreanischen Strafzumessungsrechts und Rationalisierung des Strafzumessungsverfahrens in der Hauptverhandlung

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2009, (44), pp.413-433
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

CHO GI YEONG 1

1전북대학교

Candidate

ABSTRACT

In Korea wurden nur 1% Angeklagten nach der Hauptverhandlung freigesprochen. Strafzumessung ist das aktuelle Kernstück des Strafverfahrens als Ergebnis der Hauptverhandlung. In der Praxis und Theorie geben sich verschidene Mühe, um Verbesserung und Rationalisierung des Strafzumessungssystem. In 2007 wurden die umfassende Neuregelung von Strafzumessungsrecht mit der GVG-Reform eingeführt: die Einrichtung des Strafzumessungsausschuss(‘Sentencing Guideline Committee’) und die Etabilierung der ‘Sentencing Guideline’ durch Strafzumessungsausschuss. Aber diese Reform beschränkt sich auf die materialrechtliche Regelungen, um Unstimmigkeit und Abweichungen zwischen den verschiedenen Gerichte auszugleichen. Die Bemühungen um eine Erneuerung des Strafzumessungsverfahrnes in Bezug auf verfahrensrechtliche Aspekte, d.h. die Einführung der 'Presentence Invesitigation' in die kStPO bleiben folgenlos. Der Beitrag darstellt die Strafzumessungspraxis der koreanischen Gerichten und analysiert die heutigen strafzumessungsrechtlichen Reformbemühungen und schließlich empfiehlt den Gerichten den praxies- bezogenen Selbstversuch vor gesetzgeberischen Teilung des Strafverfahrens im zwei Abschnitte, die zur Rationalisierung des Strafzumessungsverfahrens in der Hauptverhandlung endlich eingeführt werden müssen.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.