@article{ART001373270},
author={HOH ILTAE},
title={Über das Zeugenschutzsystem in Korea},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2009},
number={44},
pages={641-672}
TY - JOUR
AU - HOH ILTAE
TI - Über das Zeugenschutzsystem in Korea
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2009
VL - null
IS - 44
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 641
EP - 672
SN - 1225-3405
AB - In Korea müssen wir auch den Gesichtspunkt der Zeugen als Beweismittel überwinden und einen neuen Gesichtswinkel zum Zeugenschutz festlegen, welcher auf dem Gedanken des Rechtsstaates basiert. Solange wir bewußt unseren bisherigen Gesichtspunkt, der die Zeugen als Mittel zum staatlichen Justizverfahren ansieht, nicht überwinden können, können der erwünschte effektive Zeugenschutz und die damit verbundene Tatsachenermittlung fehlschlagen.
Umfangreicher Schutz der Zeugen und ihrer Menschenrechte mit Verwirklichung der Gerechtigkeit im strafrechtlichen Justizverfahren zusammen stehen somit mit dem Grundgedanken der Verfassung im Einklang. Besonders das Gebot zum Respekt des Willens der Zeugen bei dem Zeugenschutzverfarhen ergibt sich direkt aus dem Gebot des Schutzes der Zeugen. Der Beistand einer vertrauenswürdigen Person eines Zeugen ist nach dem geltenden Koreanischen StPO erlaubt und die zeugenschutzbezogenen Regelungen im „Gesetz zum Schutz der Zeugen und anderen Personen“ nähert sich der deutschen Regelungen. Aber die koreanische Regelungen erlaubt die Zeugenschuzmaßnahmen nur für einen bestimmten Zeitraum für bestimmte Verbrechen. Im Vergleich dazu, erlaubt die deutsche Regelungen Zeugenschutzmaßnahemen bei jeder Art der Verbrechen und die Maßnahmen können fortgesetzt werden, solange sie erforderlich sind. So können die deutsche Regelungen Zeugenschutz für eine längere Zeit erlauben und somit schützen die Zeugen zu einem höheren Niveau.
Wir brauchen unsere Regelungen dahingehend zu ändern und zu ergänzen, damit ein effektiver Zeugenschutz unter dem Gesichtspunkt des materiellen Rechtsstaates ermöglicht wird. So und nur so würde willentliche Kooperation der Zeugen in einem sinnvollen Sinne möglich sein: Somit wird die Gerechtigkeit im strafrechtlichen Justizverfahren einen Fortschritt machen.
KW - Zeugenschutz;Gesichtspunkt der Zeugen als Beweismittel;Gedanken des Rechtsstaates
DO -
UR -
ER -
HOH ILTAE. (2009). Über das Zeugenschutzsystem in Korea. DONG-A LAW REVIEW, 44, 641-672.
HOH ILTAE. 2009, "Über das Zeugenschutzsystem in Korea", DONG-A LAW REVIEW, no.44, pp.641-672.
HOH ILTAE "Über das Zeugenschutzsystem in Korea" DONG-A LAW REVIEW 44 pp.641-672 (2009) : 641.
HOH ILTAE. Über das Zeugenschutzsystem in Korea. 2009; 44 : 641-672.
HOH ILTAE. "Über das Zeugenschutzsystem in Korea" DONG-A LAW REVIEW no.44(2009) : 641-672.
HOH ILTAE. Über das Zeugenschutzsystem in Korea. DONG-A LAW REVIEW, 44, 641-672.
HOH ILTAE. Über das Zeugenschutzsystem in Korea. DONG-A LAW REVIEW. 2009; 44 641-672.
HOH ILTAE. Über das Zeugenschutzsystem in Korea. 2009; 44 : 641-672.
HOH ILTAE. "Über das Zeugenschutzsystem in Korea" DONG-A LAW REVIEW no.44(2009) : 641-672.