@article{ART001394433},
author={Kim, Chin-Woo},
title={Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2009},
number={45},
pages={165-192}
TY - JOUR
AU - Kim, Chin-Woo
TI - Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2009
VL - null
IS - 45
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 165
EP - 192
SN - 1225-3405
AB - Der vorliegende Beitrag will anhand Art. 15 CISG aufzeigen, wann ein
Angbot wirksam wird und das Angebot zurückgenommen werden kann.
Die Vorschrift regelt zunächst, ob und wann das Angebot wirksam wird
und damit angenommen werden kann. Maßgeblich ist der Zugang (Abs. 1).
Die ratio legis der Vorschift besteht einerseits in der Festlegung, dass ein
Angebot nicht bereits mit Abgabe, sondern erst mit dessen Zugang beim
Empfänger Wirksamkeit erlangt, sowie andererseits in der Klarstellung,
wonach die Wirksamkeit eines Angebots nur durch Zugang und nicht
durch eine anderweitige Kenntnisnahme durch den Empfänger bewirkt
werden kann. Bis dahin hat es der Offernt in dr Hand, das Angebot
zurückzuziehen (Abs. 2). Selbt ein unwiderrufliches Angebot kann noch
zurückgenommen werden, wenn die Rücknahme spätestens gleichzeitig mit
dem Angebot zugeht. Schwierigkeiten bereitet die Frage, ob und wann ein
mündliches Angebot zurückgenommen werden kann. Ein mündliches
Angebot kann jedoch überhaupt nicht zurückgenommen werden. Solange
die Äußerung noch nicht abgeschlossen ist, liegt kein Angebot vor,
welches zurückgenommen werden könnte. Mit dem Abschluss der
Äußerung ist jedoch das Angebot im Sinne des Art. 24 CISG zugegangen
und es besteht nicht länger die Möglichkeit, dass vorher oder zeitgleich
eine Rücknahme zugeht. Die Rücknahme bewirkt einen vollständigen
Wegfall des Angebotes. Sie selber kann zurückgenommen werden. Eine
z.B. wegen Verspätung unwirksame Rücknahme, hat keinerlei Auswirkungen
auf das Angebot. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine
verspätete Rücknahme in einem Widerruf umzudeuten. Erklärungen an die
Öffentlichkeit, denen als Publikumsofferte ausnahmsweise Bindungswirkung
zukommt, werden auch erst mit Zugang wirksam. Auch solche
Publikumsofferten können zurückgenommen werden. Für die Wirksamkeit
der Rücknahme der Publikumsofferte gelten die gleichen Voraussetzungen
wie für das Wirksamwerden der Publikumsofferte selbst. Zum Einfluss von
Tod, Geschäftsunfähigkeit, Konkurs und desgleichen auf die Wirksamkeit
eines zuvor abgesandten Angebots ist in der Konvention nicht gereglt. In
der Literatur ist umstritten, wie dieses Schweigen des CISG zu bewerten
ist. ME ist jedoch die Ansicht des Teiles der Lehre vorzuziehen, die
ausgehend vom bewussten Verzicht der Regelung der erwähnten Frage
seitens der Konventionsgeber zu dem Schluss kommt, es handele sich um
eine außerhalb des Regelungsbereiches des CISG liegende Materie, die
demzufolge dem über das IPR des Forumstaates berufenen nationalen
Recht unterliegt.
KW - Rücknahme des Angebots (withdrawal of offer);Widerruf des
Angebots (revocation of offer);Zugangsprinzip;
Vollrücknahme;Teilrücknahme;Rücknahmeerklärung;
Publikumsofferte (invitatio ad offerendum);Eintritt von Tod;
Geschäftsunfähigkeit;Insolvenz vor Zugang der Erklärung
DO -
UR -
ER -
Kim, Chin-Woo. (2009). Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG. DONG-A LAW REVIEW, 45, 165-192.
Kim, Chin-Woo. 2009, "Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG", DONG-A LAW REVIEW, no.45, pp.165-192.
Kim, Chin-Woo "Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG" DONG-A LAW REVIEW 45 pp.165-192 (2009) : 165.
Kim, Chin-Woo. Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG. 2009; 45 : 165-192.
Kim, Chin-Woo. "Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG" DONG-A LAW REVIEW no.45(2009) : 165-192.
Kim, Chin-Woo. Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG. DONG-A LAW REVIEW, 45, 165-192.
Kim, Chin-Woo. Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG. DONG-A LAW REVIEW. 2009; 45 165-192.
Kim, Chin-Woo. Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG. 2009; 45 : 165-192.
Kim, Chin-Woo. "Wirksamwerden des Angebots und Rücknahme des Angebots nach CISG" DONG-A LAW REVIEW no.45(2009) : 165-192.