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Die strafrechtliche Aufgaben der Präimplantationdiagnostik

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2010, (48), pp.325-361
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

Sun Jong Soo 1

1동아대학교

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ABSTRACT

In der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich der Verfasser mit den Präimplantationdiagnostik in Korea. Präimplantationdiagnostik ist zur Zeit in Korea praktisch erlaubt und gesetzlich nicht verboten. Man kann sagen, wie die Präimplantationsdiagnostik zur der Erkennung von genetisch bedingten Erkrankung zu tun, bevor ein extrakorporal fortpflanzierter Embryo zur Einnistung in die Gebärmutter transferiert wird. In Korea hat man danach gefragt, wann die Menschenwürde beginnen könne und welche Schutzwüdigkeit dem Embryo zukommen solle. Normalerweise gibt es drei Alternativen, d.h. a) Personmodell, b) Stufen und Progredienzmodell, c) Objektmodell. Darin liegt ein wirklich schwieriges Problem, niemand kann daran sowald antworten. Die moraliche Bewertung der Menschenwürde bildet heute pluralistischen Rechtsordnung manchmal klare Unterschiede der Gruppenmeinungen, die nicht zur fertigen Lösung der konkreten Probleme führen. Das koreanische Verfassungsgericht hat vom 27.05.2010 entscheidet, wie weit der Menschenwürdigkeit reiche und wann ihm die Schutzwürdigkeit zuschriebe. Aber diese Entscheidung ist nicht klar. Deswegen ist Umstritten, ob der Embryo in vitro eine Schutzwürdigkeit haben könnten. Die Möglichkeit der indirekten Steuerung mit der Etikkommission kommt aus der Nichtwirkung des regulatorischen Biostrafrechts und der Kommunikationsfähigkeit des prozduralen Biorechts. Das Biorecht reguliert nur die Bedingungen des Verfahrens, und das Biostrafrecht kann nur verwendet werden, wenn diese Bedingungen des Verfahrens nicht erfüllt werden können. Die regulative Kraft des Biostrafrechts kommt nicht direkt aus sich selbst, sondern aus der Kommunikationsmöglichkeit mit dem prozeduralen Biorecht. Durch die neuen Entwicklungen in der Medizin, insbesondere in der Gentechnologie stellen sich neue schwierige Fragen des Lebensschutzes, sowohl am Beginn als auch am Ende des Lebens. Wir müssen auf die Zukunft und auf die Rechtsordnung für das unseren Leben vorbereiten, wie und was mit der Zukunft nicht rechnen können.

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