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Verwendungsersatzanspruch des Dritterwerbers

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2010, (48), pp.485-516
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

Joon Hyun Lee 1

1서강대학교

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ABSTRACT

Nach § 367 KBGB kann ein Dritterwerber, der nach Bestellung der Hypothek ein Recht am Grundstück erlangt, Eratz nach Maßgabe des § 203 Abs. 1 und 2 KBGB aus dem Erlös der Versteigerung des Grundstücks vorrangig vor anderen Gläubigern suchen, falls er die zur Erhaltung oder Verbesserung notwendigen und nützlichen Aufwendungen macht. Dieser Anspruch des Dritterwerbers übt großen Einfluß auf das entgegengesetzte Interesse zwischen dem Hypothekengläubiger, der die Hypothek am Grundstück durchführte, dem nachrangigen Rechtsinhaber, und dem nomalen Gläubiger, der aus dem Erlös der Versteigerung Ersatz sucht, dadurch aus, dass das aufgewandte Geld aus dem Erlös der Versteigerung am vorrangsten befriedigt wird. Trotzdem besteht über den Verwendungsersatzanspruch des Dritterwerbers keine grundlegende Untersuchung in Korea. Über Rechtsnatur des § 367 KBGB und Umfang des Dritterwerbers im der Regelung zeigen ferner zwei zivilrechtliche Kommentaren, die im koreanischen Schrifttum am meisten zitiert werden, grundlegende Unterschiede im Verständnis. Heutzutage werden in der koreanischen Literatur folgende drei Punkte haufig diskutiert. 1. Aus welchem Grund wird dem Dritterwerber des Grundstücks die vorrangige Befriedigung gegeben?2. Auf weche Person erstreckt sich der Dritterwerber, der nach § 367 KBGB den Anspruch auf Verwendungsersatz hat? Dies hält enge Verbindung mit dem Verständnis des ersten Punktes. 3. Darüber hinaus muss in Bezug auf Rechtswirkungen des Verwendungsersatzes dargestellt werden, ① ob der Anspruch des Dritterwerbers durch das Recht, das er vor Durchführung der Hypothek hatte, Einfluß nimmt, ② bis zu welchem Zeitpunkt er sein Recht ausüben muss. In der vorliegenden Arbeit werden über die oben erzählten Punkte die Untersuchung durchgeführt.

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