@article{ART001473262},
author={최상필},
title={Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2010},
number={48},
pages={927-951}
TY - JOUR
AU - 최상필
TI - Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2010
VL - null
IS - 48
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 927
EP - 951
SN - 1225-3405
AB - Um patentiert werden zu können, muss eine Erfindung neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Sie darf weder zum Stand der Technik gehören noch sich für den Fachmann in naheliegender Weise daraus ergeben. Daher ist die Erfindung, deren Patentierbarkeit in Frage steht, zum Stand der Technik in Beziehung zu setzen.
Für die Patentfähigkeit der Erfindung wird ein Fortschritt auf dem Gebiet der Technik gefordert. Nach § 29 Abs. 2 kPatG wird für die Erfindung das Patent nicht erteilt, die sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Diese Voraussetzung entspricht der erfinderischen Tätigkeit" nach § 4 des deutschen PatG. Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit, wie der Neuheit, handelt es sich darum, dass vor allem der Stand der Technik festgestellt werden soll und damit ist letztlich der Begriff Technik" maßgebend.
Die Voraussetzungen der Patenterteilung nach §29 kPatG, nämlich gewerbliche Anwendbarkeit, Neuheit und Fortschritt auf dem Gebiet der Technik, entsprechen den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 deutsches PatG. Im koreanischen PatG bestehen jedoch keine Vorschriften, die den Vorschriften der §§ 3 ff. deutsches PatG entsprechen. Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, dass bei der Patentanmeldung (oder der Patenterteilung) man zunächst den Maßstab für die Auslegung der Voraussetzungen setzen muss. Für die konsequente Beurteilung der Frage, ob die angemeldete Erfindung die Voraussetzungen der Patenterteilung erfüllt, bedarf es der Einfügung der einzelnen Vorschriften über Voraussetzungen und dazu können die Vorschriften der §§ 3 ff. deutsches PatG als Vorbild dienen.
In dieser Arbeit ist das Hauptgewicht auf Diskussionen über die erfinderische Tätigkeit als eine Voraussetzung des Patentschutzes gelegt und dafür sind die Rechtsprechung und Literatur davon untersucht.
KW - Patentrecht;Erfinderische Tätigkeit;Erfindung;Neuheit;Gewerbliche Anwendbarkeit;Stand der Technik
DO -
UR -
ER -
최상필. (2010). Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen. DONG-A LAW REVIEW, 48, 927-951.
최상필. 2010, "Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen", DONG-A LAW REVIEW, no.48, pp.927-951.
최상필 "Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen" DONG-A LAW REVIEW 48 pp.927-951 (2010) : 927.
최상필. Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen. 2010; 48 : 927-951.
최상필. "Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen" DONG-A LAW REVIEW no.48(2010) : 927-951.
최상필. Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen. DONG-A LAW REVIEW, 48, 927-951.
최상필. Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen. DONG-A LAW REVIEW. 2010; 48 927-951.
최상필. Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen. 2010; 48 : 927-951.
최상필. "Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen" DONG-A LAW REVIEW no.48(2010) : 927-951.