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Die rechtliche Überlegung über die laufende Versicherung

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2011, (50), pp.351-382
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

Eun-Kyung Kim 1

1한국외국어대학교

Accredited

ABSTRACT

Die laufende Versicherung ist eine technische Versicherung, die im Vertrag in der Weise geschlossen wird, dass das versicherte Interesse bei Vertragsabschluss nur der Gattung nach bezeichnet und erst nach seiner Entstehung dem Versicherer einzeln aufgegeben wird. Die laufende Versicherung gilt für die alle Versicherungsarten und ist als zwei Grundform, also als obligatorische laufende Versicherung und fakultative laufende Versicherung unterscheidet. Der Versicherungsnehmer ist bei der laufenden Versicherung verpflichtet, entweder die versicherten Risiken einzeln oder, wenn der Versicherer darauf verzichtet hat, die vereinbarte Prämiengrundlage unverzüglich anzumelden oder, wenn dies vereinbart ist, jeweils Deckungszusage zu beantragen. Hat der Versicherungsnehmer die Anmeldung eines versicherten Risikos oder vereinbarten Prämiengrundlagen oder Beantragung der Deckungszusage unterlassen oder fehlhaft vorgenommen, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anmelde- oder Antragsplficht vorsätzlich, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Außerdem ist der Versicherer nur gegen Vorlage der Urkunde zur Leistung verpflichtet, wenn bei einer laufenden Versicherung ein Einzelpolice oder ein Versicherungszertifikat ausgestellt worden ist. Der Inhalt der Einzelpolice oder eines Versicherungszertifikats gilt als vom Versicherungsnehmer genehmigt, wenn dieser nicht unverzüglich nach der Übermittlung widerspricht.

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