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Eine Studie über die Haftungsrechttsvariante im Zivilrecht und die Kost-Nutzungsanalyse im Schaden

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2011, (50), pp.259-289
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

장병일 1

1동아대학교

Accredited

ABSTRACT

Grob zu sagen, besteht der Inhalt der Gesetzfolgenabschätzung aus der Konzeptionsphasen und der Durchführungsphasen einer Abschätzung. Als erste Phase es ist zu sagen, dass die Probleme-, Ziel- und Systemfelder analzsiert werden muss. Demnächte ist Durchfühungsphase der Abschätzung. In der oben gennanten zweitten Phasen spielt der wirtschaftswissenschafliche Kostenanalyse sehr groß Rolle. Die Gegenstände der Gesetzfolgenabschätzung sind nomalerweise die fiskalisch unterstützenden öffentlichen Gesetze. Denn die Gesetzfolgen- abschätzungsmethode kommt ursprunglich von der wirtschaftwissen- schaftlichen Analyse. Nach der traditionalen Schadensersatzslehre nimmt die Beweislast vom Beschädigte übergenommen oder deren umgekehrt. Und die neue Haftungslehre brauchte die Beschädigte diese Last nicht überzunehmen. Das heißt eine Gefährdungshaftung; s.g. “nur mit der technischen Risiko oder der Risikoquelle ohne Fahrlässigkeit als eine schuldlosen Haftung anerkannt”. Aber mit solchen Schadenslehre kann die heutzutagen Ersatzsituation im Schadensbereich nicht erzählen. Deswegen braucht einheitlichen Schadenslehre diese komplizierten Situation zu lösen. In diesem Zusammenhang kann die Analysemethode von der Wirtschaftwissenschaft über den Schaden eine Lösung für diese Problem. Wenn die wirtschaftliche Analysemethode deshalb das bisherige zivilrechtliche Haftungslehre umfassen könnte, könnte die Gesetzfolgenabschätzung problemlos an dem zivilrechtlichen Bereich direkt anwenden. In dieser Beiträge wird eine Anwendungsmöglichkeit deshalb untersucht, ob die Schadensersatzlehre in der Gesetzfolgenabschätzung eine Anwendung durch wirtschaftliche Analyse finden kann oder nicht. Nach dem wirtschaflichen Gesichtpunkt sieht der Schadensersatz als eine Zurückhaltungskost für die gesellschaftliche Konntrolle. Nach dieser Meinung sehen den Umweltschaden und den Produktschaden als einheitlich “ein Unfallschaden” an. Demnach kann diese Schadensmenge arithmetisch kalkuliert werden. Imfolgedessen würde die arithmetische Schätzung im Zivilrecht möglich sein. Nach dieser Grundlage können die Schadenserschatz in der Gesetzfolgenabschätzung Anwendung finden. Noch eins, Die bisherige Schadenslehre muss von alten Lehre zu wirtschaftlichem Schadensbegriff umgestellt werden.

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