@article{ART001579345},
author={Cheol-Hong Yoon},
title={Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2011},
number={52},
pages={511-536}
TY - JOUR
AU - Cheol-Hong Yoon
TI - Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2011
VL - null
IS - 52
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 511
EP - 536
SN - 1225-3405
AB - 1. In der Untersuchung werden §450KBGB(Voraussetzungen fuer die Geltendmachung) und §451 KBGB (Folgen der Anzeige und Genehmigung) zuerst analysiert und dann eine Verbesserungsentwurf aus dem gesetzgebenden Gesichtsupunkt vorgeschlaegt.
2. §451 Abs. 1 KBGB reglt wie folgt: Hat der Schuldner auf Verlangen die Abtretung der Foderung nach §450 KBGB ohne Vorbehalt genehmigt, so kann er dem neuen Glauebiger die Einwendungen nicht entgegensetzen, die bis zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Glauebiger begruendet waren. Der Schuldner kann das fuer die Erfuellung der Schuld dem bisherigen Glauebiger Geleistete zurueckfordern oder sich dem neuen Glauebiger gegenueber darauf berufen, dass die Schuld nicht bestand.
Die Einwendung im §451 Abs. 1 KBGB hat grosse Differenz zwischen der allgemeinen Einwendung. Deswegen sind die beiden Einwendungen nicht zu harmonisieren. Aus diesem Grund hat Untersucher ueber die Aufrechnungseinwendung den neuen Absatz (§451 Abs. 3 KBGB) vorgeschlagen.
Bekommt der Schuldner die Abtretungsanzeige, kann er die Aufrechnung gegenueber die Forderung dem neuen Glaeubiger entgegensetzen, wenn sie vor der Faelligkeit der abgetretenen Forderung faellig geworden ist oder mit der abgetretener Forderung in Erfuellung Zug um Zug steht, obwohl sie noch nicht faellig ist.
KW - Abtretung der Forderung;Voraussetzung fuer die Geltendmachung;Folgen der Anzeige und Genehmigung;Aufrechnungseinwendung
DO -
UR -
ER -
Cheol-Hong Yoon. (2011). Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung. DONG-A LAW REVIEW, 52, 511-536.
Cheol-Hong Yoon. 2011, "Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung", DONG-A LAW REVIEW, no.52, pp.511-536.
Cheol-Hong Yoon "Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung" DONG-A LAW REVIEW 52 pp.511-536 (2011) : 511.
Cheol-Hong Yoon. Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung. 2011; 52 : 511-536.
Cheol-Hong Yoon. "Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung" DONG-A LAW REVIEW no.52(2011) : 511-536.
Cheol-Hong Yoon. Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung. DONG-A LAW REVIEW, 52, 511-536.
Cheol-Hong Yoon. Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung. DONG-A LAW REVIEW. 2011; 52 511-536.
Cheol-Hong Yoon. Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung. 2011; 52 : 511-536.
Cheol-Hong Yoon. "Verbesserungsvorschlag ueber die Folgen der Anzeigen und Genehmigung bei Uebertragung der Foderung" DONG-A LAW REVIEW no.52(2011) : 511-536.