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Eine Studie über die Entstehungzeitpunkt des Wohnungseigentums

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2014, (62), pp.267-292
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

JANG BYEONGIL 1

1동아대학교

Accredited

ABSTRACT

Das Wohnungseigentum besteht aus dem Sondereigentums an der Wohnung und dem Dauernutzungsrecht am Grundstück. Inhalt des koreanischen Wohnungseigentumsrechts („Gesetz über die Eigentumsbegrüdung und die Verwaltung der Eigentumswohnung : KWEG)“ Nach §20 KWEG ist vorgeschrieben, dass das Sonderrecht ohne das Dauerwohnrecht (Dauernutzungsrecht) am Grundstück nicht veräußert werden kann. Dies Bestätigt die Rechtssprechung (2006.3.10. 2004Da742) ; in der oben genannten Vorschrift liegt der Zweck, die Trennung des Wohnungseigentums von Dauernutzungsrecht am Grundstück. Es geht weiter um die Begründung des Wohnungseigentums genauer darum, wann begründet das Wohnungseigtum werden kann? Dazu keine ausdrückliche Vorschrift wie §4 (1) WEG im KWEG. Infolgedessen wurde diese Lücke von der Rechtssprechung gefüllt. Nach der Rechtsprechung ((2006.11.9. 2004Da67691) war im Voraussetzung für die Entstehung des Wohnungseigentums zunächste früher die Registrierung im Gebäudekataster. Aber diese Rechtsprechung (2013.1.17. 2010da71578 ) hat sich geändert; d.h. das Wohnungeigentum kann sogar ohne die Registrierung im Gebäudekataster entstehen. Hier sind zwei Probleme. Erstens; Kann man die Registrierung im Gebäudekataster als Begründung öffentlichen Glauben ansehen wie die Eintragung in das Gebäudegrundbuch? Zweitens; Wird das Prinzip des Koreanischen Gesetzbuchs aufgehoben, dass bei der Übereignung von Immobilien diese in Grundbuch eintragen werden muss? Deswegen braucht die Entstehung des Wohnungseigentumsrechts als zusätzliche Voraussetzung die Eintragung in das Gebäudebuch. Dafür muss eine deutliche neue Vorschrift Rechtsklarheit schaffen.

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