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Die Untersuchung über das Vertrag des Beitrittsunternehmens

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2014, (65), pp.359-392
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

So,Jae-Seon 1 Ryu seok hee 2

1경희대학교
2경희법학연구소

Accredited

ABSTRACT

Mit der schlagartigen Entwicklung des Beitrittsunternehmens wurden die rechtlichen Probleme zwischen den Vertragspartien beständig aufgetreten und von der Einführung des Beitrittsunternehmens bis 2013 wurden die rechtlichen Probleme(insg. 4,122 Sachen) der Kommission zum Gerechtigkeitshandel beschlaggenommen, und vor allem geht es um die rechtlichen Problemen bezüglich des Beitrittsunternehmens. Die Kommission zum Gerechtigkeitshandel fordert dass die Vertragspartien nach dem formelen Beitrittsvertrag, in dem die benötigten konkrete Inhälte geregelt wurden, ein Vertrag schließen. Also, die Zwecke des Beitrittsvertrags bestehen darin, dass die Rechtsverhältnisse zwischen dem Vertragspartien des Beitrittsvertrags deutlich reguliert werden sollten. Im Jahre 2006 hatte die Kommission zum Gerechtigkeitshandel die Ungerechtigkeitshandelsklausel des Beitrittsgeschäfts untersucht. Nach dieser Untersuchung treten sich viele Ungerechtigkeitsklauseln auf und diese sollten gefordert werden, um selbst zu verändern. Und neulich werden die Ungerechtigkeitsklauseln des Beitrittsunternehmens zum Kontrollieren bzw. Verbesseren des Gesetzes vom Beitrittsunternehmen teilweise geändert. Auch die benötigen Inhälten des Vertrags im Beitrittsunternehmen werden konkret geregelt, aber das kann mit dem Prinzip der Vertragsfreiheit gestoßen werden und unter Berücksichtigung der praktischen Angelegenheiten ist das als unnötige doppelte Erfordernisse anzusehen. Denn die Inhälte des Beitrittsvertrags bzw. der Öffentlichkeit der Auskunft sind fast gleich geregelt. Auch meiner Ansicht nach sollte die Verwahrungspflicht des Beitrittsvertrags nach dem Schluss des Vertrags den Vertragspartien d. h. Beitrittsunternehmen bzw. -Mitglieder gleich gelten. Daher, bei dieser Arbeit sind die konkreten Maßstäben der Ungerechtigkeitsklauseln von der Kommission zum Gerechtigkeitshandel im Beitrittsvertrag zu untersuchen und die rechtlichen Problemen bezüglich der benötigen konkreten Inhälten bzw. der Anbietung und Verwahrung des Beitrittsvertrags zu betrachten. Unter Berücksichtigung der oben genannten Schwerpunkten werde ich die Verbesserungsvorschlag nennen. Infolgedessen hoffe ich dass das Beitrittsunternehmen auf Grund von der Transparenz des Vertrags bzw. den gerechten Rechtsverhältnissen zwischen Vertragspartien entwickelt werden sollten.

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