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Nacherfüllungsanspruch und Recht zur Nacherfüllung im Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

JONGHEE SEO 1

1건국대학교

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ABSTRACT

Obwohl das Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (CESL, Common European Sales Law) in der Regel verworfen wird, wurde es weiterhin von den jüngsten europäischen Richtlinien (Entwürfen) beeinflusst. Dieser Vergleich von CESL mit anderen gemeinsamen europäischen Regeln kann eine Operation sein, die zum Zeitpunkt der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs viele direkte und indirekte Vorschläge in Bezug auf unsere Sicherheitenhaftung enthält. CESL unterscheidet sich von DCFR und anderen Vorschriften darin, dass es zwischen B2B-Verträgen und B2C-Verträgen unterscheidet. Erstens bricht CESL auf umstrittene Weise B2B-Verträge und B2C-Verträge mit Wahlrecht. Mit anderen Worten, der B2B-Vertrag hat das Wahlrecht für den Verkäufer und der B2C-Vertrag hat das Wahlrecht für den Käufer. CESL erkennt das Recht zur Nacherfüllung des Verkäufers nur in B2B-Verträgen und nicht in B2C-Verträgen an. Diese Methode ist wünschenswert, weil sie den Verbraucher mehr schützt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass der Verkäufer seine Last (Risiko) auf der Grundlage einer Preisübertragung auf den Käufer übertragen kann. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass zu hohe soziale Kosten entstehen können.

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