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The Judicial Reform of Jehoshaphat

소형근 1

1남서울대학교

Accredited

ABSTRACT

Seit der kritischen Untersuchung von Wellhausen über die Justizreform des Josaphat in 2 Ch 19,5-11 haben verschiedene Alttestamentler über dieses Thema gearbeitet. Knierim hat versucht, den Text von Ex 18,13-26 als Ätiologie der Justizreform zu versthen. Dieses These Knierims, dass Ex 18,13-26 die Justizreform des Josaphat im Blick habe, wird neuerdings von Graupner abgelehnt, weil V 21b und V 25b in Ex 18,13-26 jünger als die Gliederung in Tausendschaften usw. in Dt 1 seien und es für 2 Ch 19,5-11 nicht um die Rechtsprechung der Heerbannführer gehe, sondern um die Einsetzung der Richter in allen festen Städten Judas und Jerusalem. Albright und Weinfeld haben versucht, die historische Möglichkeit der Justizreform des Josaphat durch die altorientalischen Hintergründe zu beweisen. Jedoch finden sich keine Belege des Alten Testaments über die Einsetzung und Tätigkeit der offiziellen Richter von Seiten der Zentralregierung in 10.-8. Jh. v. Chr. außer 2 Ch 19,5-11. Trotzdem is es einleuchtend, dass das Gericht im Tor auch im 8. Jh. vielleicht durch die nichtstaatliche Institution gehalten wurde (Jes 29,21; Am 5,10. 12.15), aber niemand weiß, wer im 8. Jh. im Tor gerichtet hat. Ferner hat Crüsemann durch seine Arbeit (Die Tora[1992]) versucht, 2 Ch 19,5-11 nicht als die chronistische Arbeit in der nachexilischen Zeit, sondern als die chronistische Sonderheit, d.h. die ältere Überlieferung zu erkennen. Aber die mangelnde Historizität der Justizrefom des Josaphat hat sich durch die einigen Belege bestätigt. Die selbstständige Rechtsprechung der םינהכ wie 2 Ch 19,8.11 erwähnt, ist im 9. Jh. im Alten Testament nicht vorgegeben, stattdessen war die hauptsächliche Tätigkeit der Priester auf die kultische Rechtsprechung, die Lehrfunktion des Gerichts und die Lehre der הרות beschränkt (Mi 3,11; Jes 2,3; Hos 4,4ff.; Dt 31,9; Ez 44,23; 2 Ch 17,8-9). Zudem waren die Leviten in der Alten Testament als die Richter vor der exilischen Zeit nicht tätig. Außerdem ist die Rechtsprechung der םיטפש, die von der Zentralregierung eingesetzt wurden, erst im 7. Jh. im Alten Testament belegt, und der דיגנ in 2 Ch 19,11 ist anachronistisch. Der דיגנ war ein König in der Zeit von Josaphat.

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