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Bedeutung des Na?uskiesungsbeschlusses des BVerfG

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2007, 35(), pp.335-357
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Hwan Myoung Pyo 1

1제주대학교

Accredited

ABSTRACT

Das BVerfG hat sich relative spt mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie und der Enteignung befaßt. Allerdings finden sich schon aus der Anfangszeit Erkenntnisse dazu, so etwas zur Junktimklausel in BVerfGE 4, 219 und vor allem zum Enteignungsbegriff in BVerfGE 24, 367. Das Naßauskiesungsbeschluß vom 15. 7. `1981(BVerfGE 50, 300) rckten die Konzeption des BVerfG und die sich daraus ergebenden Differenzen mit dem BGH und der ihm folgenden Literatur in das allgemeine Bewußtsein. Gegenstand des Naßauskiesungsbeschlußes war eine Vorlage des Bundesgerichtshofs, der die entschdigungslose Untersagung von das Grundwasser berhrenden Nutzungen durch das Wasser haushaltzgesetz als verfassungswidrig Eingriff in das Grundeigentum ansah. Das BverfG betone demgegenber neben der Gesetzesabhngigkeit des Eigentums und der strikten, formen Trennun von Inhaltsbestimmung und Enteignung den Vorrang des Abwehrrechtsschutzes(des Primrrechtsschutzes) gegenber der Geltendmachung von Entschdigungsansprchen und wandte sich gegen die Begrndung von Entschdigungsansprchen unmittelbar aufgrund des Art. 14 GG auch ohne einfachgesetzliche Grundlage. Nach der Trennungstheorie des BVerfG knne sich die Eigentumsdogmatik vom Koreanischen Verfassungsrecht die Inhaltsbestimmung des Art. 23 I und II von der Enteignungsbestimmung des Art. 23 III unterscheiden. Inhaltsbestimmung, Enteignung sind jeweils eigenstndige Rechtsinstitute, die das Grundgesetz deutlich voneinander absetz.

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