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Über die verfassungsrechtlichen Bedeutungen der unmittelbaren demokratischen Einrichtungen in der repräsentativen Demokratie

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2005, 29(), pp.483-510
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Park Gyung Chul 1

1강원대학교

Accredited

ABSTRACT

Die unmittelbare Demokratie geht aus von der Identitat von Herrschenden und Beherrschten, von der idealen Selbstbestimmung des Menschen, welche von J. J. Rousseau formuliert worden ist. Seine Lehre von der volunt g n rale fuhrt den Staat mit auserster Konsequenz auf die Zustimmung der Burger zuruck. Im Bezug darauf wird der reale Wille des Volkes bevorzugt und wird das Vorhandensein des Staatsapparates fur notwendig gehalten, in dem alle Staatsgewalt konzentriert ist. Die reprasentative Demokratie vorausgesetzt, dass die Funktion und Tatigkeit der reprasentativen Organen unentbehlich ist, um die Herrschaftsordnung bezuglich der Volkssouveranitat herzustellen und zu bewahren. Und die reprasentative Demokratie ist begrundet sich in dem Prinzip des freien Mandats und dem Prinzip der Gewaltenteilung. In der reprasentative Demokratie wird der abstrakte Wille des Volkes bevorzugt. Die unmittelbare Demokratie und die reprasentative Demokratie sind Organisationsprinzipien der Herrschaftsordnung, um 'die Herrschaft des Volkes' zu verwirklichen. Aber sie sind ganz anders in den Voraussetzungen und Grundprinzipien der Theorie. Die unmittelbare Demokratie kann allerdings mit der normativen Bedeutung des Volkssouveranitat, die Gewahrleistung der Grundrechte und die Bindung der Herrschaftsmacht an die Grundrechte und das Recht, nicht vollkommen vereinbar sein. Hiermit ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Volkssouveranitat eine gemeinsame Wurzel der freiheitlichen Demokratie und des Totalitarismus ist. So konnen die Theorie der unmittelbaren Demokratie und die Theorie der reprasentativen Demokratie als Organisationsprinzip der Herrschaftsordnung nicht miteineranderer in einem Staat spielen. Aber mann kann die unmittelbare demokratische Einrichtungen in eine Herrschaftsordnung, die sich auf der reprasentativen Demokratie aufbaut, aufnehmen, insoweit sie vereinbar mit dem Grundprinzip der reprasentativen Demokratie ist.

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