본문 바로가기
  • Home

Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2004, 24(), pp.455-474
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Teju Jang 1

1한양대학교

Accredited

ABSTRACT

Im Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeit von der Verwaltungsprozessmaxime zu Steurerstreiten handelt es sich überwiegend darum, ob der Steuerprozeß die Eigentlichkeit im Vergleich mit dem Zivil- und allgemeinen Verwaltungsprozeß haben soll. Im Bezug auf den allgemeinen Verwaltungsprozeß kann die wesentliche Differenzierung vom Steuerprozeß nicht genau gefasst werden, weil der Steurerprozeß auch auf die Kontrolle über die materielle und prozessuale Steuerordnungsmäßigkeit abzielt. Allerdings kann er aufgrund der verwaltungsprozeßrechtliche Vorschrift - im verwaltungsgerichtliche Verfahren (Koreanisches Verwaltungsprozeßgesetz § 8) der Zivilprozeßordnung entsprechend angewendet werden - gilt Zivilprozeßmaxime(z.B. die sogenante Günstigkeitsregel bzw. das Normbegünstigungsprinzip) ergänzend als Maßstab von der Beweislastsverteilung, soweit die Rechtsschutzgarantie des Verfassungsrechts in ihrem Wesen nicht beeinträchtigt wird, aber die aus Steuerrecht abgeleitete Prinzipien für die Beweislastsverteilung zwischen Steitpartnern werden im eigentlichen und funktionellen Sinne gefodert. Damit sollen Zivilprozeßordnungen über die Beweislastsverteilung grundsätzlich auch im Steuerprozeß angewendet werden, soweit sie mit Verwiklichung von staats- und öffentllichen Zwecken sowie der verwlautngsinternen Kontrolle als Verwaltungsgerichtsbarkeitsidee nicht in Widerspruch stehen.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.