@article{ART001111402},
author={Teju Jang},
title={Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2004},
volume={24},
pages={455-474}
TY - JOUR
AU - Teju Jang
TI - Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten
JO - Public Land Law Review
PY - 2004
VL - 24
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 455
EP - 474
SN - 1226-251X
AB - Im Hinblick auf die Anwendungsmöglichkeit von der Verwaltungsprozessmaxime zu Steurerstreiten handelt es sich überwiegend darum, ob der Steuerprozeß die Eigentlichkeit im Vergleich mit dem Zivil- und allgemeinen Verwaltungsprozeß haben soll. Im Bezug auf den allgemeinen Verwaltungsprozeß kann die wesentliche Differenzierung vom Steuerprozeß nicht genau gefasst werden, weil der Steurerprozeß auch auf die Kontrolle über die materielle und prozessuale Steuerordnungsmäßigkeit abzielt. Allerdings kann er aufgrund der verwaltungsprozeßrechtliche Vorschrift - im verwaltungsgerichtliche Verfahren (Koreanisches Verwaltungsprozeßgesetz § 8) der Zivilprozeßordnung entsprechend angewendet werden - gilt Zivilprozeßmaxime(z.B. die sogenante Günstigkeitsregel bzw. das Normbegünstigungsprinzip) ergänzend als Maßstab von der Beweislastsverteilung, soweit die Rechtsschutzgarantie des Verfassungsrechts in ihrem Wesen nicht beeinträchtigt wird, aber die aus Steuerrecht abgeleitete Prinzipien für die Beweislastsverteilung zwischen Steitpartnern werden im eigentlichen und funktionellen Sinne gefodert. Damit sollen Zivilprozeßordnungen über die Beweislastsverteilung grundsätzlich auch im Steuerprozeß angewendet werden, soweit sie mit Verwiklichung von staats- und öffentllichen Zwecken sowie der verwlautngsinternen Kontrolle als Verwaltungsgerichtsbarkeitsidee nicht in Widerspruch stehen.
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Teju Jang. (2004). Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten. Public Land Law Review, 24, 455-474.
Teju Jang. 2004, "Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten", Public Land Law Review, vol.24, pp.455-474.
Teju Jang "Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten" Public Land Law Review 24 pp.455-474 (2004) : 455.
Teju Jang. Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten. 2004; 24 455-474.
Teju Jang. "Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten" Public Land Law Review 24(2004) : 455-474.
Teju Jang. Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten. Public Land Law Review, 24, 455-474.
Teju Jang. Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten. Public Land Law Review. 2004; 24 455-474.
Teju Jang. Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten. 2004; 24 455-474.
Teju Jang. "Die Anwendungsprinzipien vonVerwaltungsprozessinstitution zu Steuerstreiten" Public Land Law Review 24(2004) : 455-474.