본문 바로가기
  • Home

Verwaltungsrecht als Vorgabe für Zivilrecht - Verwaltungsrecht als Vorgabe für Zivil- und Strafrecht(I) -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2009, 44(), pp.41-66
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

은숭표 1

1영남대학교

Accredited

ABSTRACT

Verwaltungsrecht kann sich insoweit als “Vorgabe als für das Zivilrecht” erweisen, als es als Tatbestandselement in zivilrechtlichen Normen in Erscheinung tritt. Als verwaltungsrechtliche Vorgaben für zivilrechtliche Abwehr- und Schadenersatzansprüche fungieren nicht nur förmliche Gesetze, sondern auch Verwaltungsvorschriften und andere Regelwerke. In viefacher Weise gehen vom Verwaltungsrecht privatrechtsgestaltende Wirkungen aus. Die durch sie bewirkten Privatrechtsgestaltungen betreffen sowohl die Begründung, Änderung und Beendigung von zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen und Rechtspositionen wie auch die Umgrenzung des Privateigentums durch den Ausschluß von Abwehransprüchen und möglicherweise auch von Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen. Die Frage, inwieweit öffentlich-rechtliche Genehmigungen als “Vorgabe des Verwaltungsrecht” auf das Zivilrecht einwirken, haben öffentlich-rechtliche Genehmigungen auch im Zivilrecht unmittelbar legitimierenden Wirkungen, wenn und soweit die Privatrechtsgestaltung im Gesetz ausdrücklich angeordnet und sachlich umrissen ist. Inhalt und Umfang des Privatrechtsgestaltung folgen aus der verfassungsrechtlichen Grundrecht und dem Gesetz.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.