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Eine Studie über das Wahlsystem Deutschlands

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2010, 50(), pp.473-498
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Shin, Okju 1

1전북대학교

Accredited

ABSTRACT

2008 wurde das Bundeswahlgesetz(BWahlG) Deutschlands reformiert. Die Briefwahl wurde vereinfacht und das Sitzverteilungssystem wurde vom Hare-Niemeyer-Verfahren, das 20 Jahre lang bei der Sitzverteilung des Bundesparlaments seine Anwendung fand, zum Saint-Laguë/Schepers-Verfahren geändert. Doch das neue Verfahren kann das Problem des “negativen Stimmgewichts”, das beim alten System immer wieder kritisiert wurde, nicht lösen. BVerfG erklärte in seinem Urteil vom 3. 7. 2008, dass das negative Stimmgewicht verfassungswidrig sei, und der Gesetzgeber diese Verfassungswidrigkeit bis zum 30.7.2011 beseitigen müsse. Das Wahlprinzip von “allgemeine, direkte, freie, gleiche und geheime Wahl” für Bundesparlament verankert sich im Art. 38 GG. Die selbe Regelung für Land findet man im Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG. Nähres für die Wahl wird Bundeswahlgesetz und Bundeswahlverordnung bestimmen. Insbesondere zeugt das gleiche Wahlprinzip im Hinsicht des gleichen Stimmwertes aller Wählern heikle Probleme. Denn die ungleiche Wahl ist auf Grund der ungleichen Grösse des Wahlkreises unvermeidbar. Aber noch schwere Wahlverzerrung entsteht durch Überhangmandat, negatives Stimmgewicht, Sperrklaus

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