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Eine Betrachtung zur Polizeipflicht von Hoheitsträgern

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2010, 50(), pp.347-370
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Lee Sang-Hak 1

1대구대학교

Accredited

ABSTRACT

Stört ein Hoheitsträger die öffentliche Sicherheit und Ordnung, ist es nach einem überkommenen Grundsatz des allgemeinen Verwaltungsrechts nicht ohne weiteres möglich, gegen ihn vorzugehen. Hoheitsträger gelten bis heute nur eingeschränkt als polizeipflichtig. Die Berechtigung dieses Pirvileges erscheint mehr und mehr zweifelhaft. Erforderlich ist neue Bestimmung von Sinn und Zweck des Grundsatzes. Eine zeitgemäße Rekonstruktion muss zur Revidierung tradierter Annahmen über die eingescränkte Polizeifplicht von Hoheitsträgern führen. Es gibt keinen tragfähigen rechtlichen Grund, den Polizei- und Ordnungsbehörden die Anordnungsbefugnis gegenüber anderen Hoheitsträgern zur Durchsetzung des Gefahrenabwehrrechts vorzuenthalten. Nur in sehr eng begrenzten Ausnamefällen können unter dem Gesichtspunkt der Sicherung öffentlicher Aufgaben die materielle Bindung an das Gefahrenabwehrrecht und damit auch die formelle Polizeipflicht entfallen. Es ist an der Zeit, dass sich diese Erkenntnis in Wissenschaft und Praxis generell durchsetzt.

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