본문 바로가기
  • Home

Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2011, 53(), pp.273-288
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kim, Bong-Cheol 1

1독일 뮌스터 대학

Accredited

ABSTRACT

Da die Gemeinderatsfraktionen durch ihre verfahrensrechtliche Mitwirkungsrechte, Informations- und Kontrollrechte vielfältigerweise am Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsverfahren des Gemeinderates mitwirken, sind sie ein unerlässliches Willensbildungsorgan im Gemeinderat. Aus diesem Grund schreiben die Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer (mit Ausnahme von bayerischer und baden-württembergischer Gemeindeordnung) ausdrücklich die Fraktionen vor. Die Gemeinderatsfraktionen sind freiwillige Zusammenschlüsse politisch gleichgesinnter Gemeinderatsmitglieder zur effektiven Willensbildung und Entscheidungsfindung im Gemeinderat. Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder haben aufgrund ihrer gemeinderatsinternen Mitwirkungsrechte, die auf ihrem freien Mandat basieren, das Recht zur Fraktionsbildung. Dabei ist es nicht notwendig, alle Fraktionsmitglieder im Gegensatz zur Bundestagsfraktion einer gleichen Partei anzugehören. Wenn man berüsichtigt, dass die Fraktion hinsichtlich des gemeinderatsinternen Willensbildungsverfahrens und des Kontrollverfahrens über den Bürgermeister eine Führungsposition innehat, ist die Fraktionsbildung eine bedeutende Sache für die Ausübung der Mitwirkungsrechte der einzelnen Gemeinderatsmitglieder. Daher müssen bei der Festsetzung der Fraktionsmindeststärke neben dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Willkürverbot das Minderheitenschutzprinzip und die Gleichheit aller Gemeinderatsmitglieder berücksichtigt werden. Wenn man die Voraussetzungen der Gemeinderatsfraktion und deren Rechte betrachtet, sind die Gemeinderatsfraktionen keine nicht-rechtsfähige Vereine des bürgerlichen Rechts, sondern sind sie als Organteile des Gemeinderates öffentlich-rechtliche Vereine.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.