@article{ART001554133},
author={Kim, Bong-Cheol},
title={Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2011},
volume={53},
pages={273-288}
TY - JOUR
AU - Kim, Bong-Cheol
TI - Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer
JO - Public Land Law Review
PY - 2011
VL - 53
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 273
EP - 288
SN - 1226-251X
AB - Da die Gemeinderatsfraktionen durch ihre verfahrensrechtliche Mitwirkungsrechte, Informations- und Kontrollrechte vielfältigerweise am Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsverfahren des Gemeinderates mitwirken, sind sie ein unerlässliches Willensbildungsorgan im Gemeinderat. Aus diesem Grund schreiben die Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer (mit Ausnahme von bayerischer und baden-württembergischer Gemeindeordnung) ausdrücklich die Fraktionen vor.
Die Gemeinderatsfraktionen sind freiwillige Zusammenschlüsse politisch gleichgesinnter Gemeinderatsmitglieder zur effektiven Willensbildung und Entscheidungsfindung im Gemeinderat.
Die einzelnen Gemeinderatsmitglieder haben aufgrund ihrer gemeinderatsinternen Mitwirkungsrechte, die auf ihrem freien Mandat basieren, das Recht zur Fraktionsbildung. Dabei ist es nicht notwendig, alle Fraktionsmitglieder im Gegensatz zur Bundestagsfraktion einer gleichen Partei anzugehören.
Wenn man berüsichtigt, dass die Fraktion hinsichtlich des gemeinderatsinternen Willensbildungsverfahrens und des Kontrollverfahrens über den Bürgermeister eine Führungsposition innehat, ist die Fraktionsbildung eine bedeutende Sache für die Ausübung der Mitwirkungsrechte der einzelnen Gemeinderatsmitglieder.
Daher müssen bei der Festsetzung der Fraktionsmindeststärke neben dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Willkürverbot das Minderheitenschutzprinzip und die Gleichheit aller Gemeinderatsmitglieder berücksichtigt werden.
Wenn man die Voraussetzungen der Gemeinderatsfraktion und deren Rechte betrachtet, sind die Gemeinderatsfraktionen keine nicht-rechtsfähige Vereine des bürgerlichen Rechts, sondern sind sie als Organteile des Gemeinderates öffentlich-rechtliche Vereine.
KW - 지방의회 원내교섭단체(Gemeinderatsfraktion);지방자치법(Gemeindeordnung);지방의회의원(Gemeinderatsmitglieder);원내교섭단체의 설립(Fraktionsbildung);원내교섭단체의 구성에 필요한 최소의원 수(Fraktionsmindeststärke);소수자보호의 원칙(Minderheitenschutzprinzip);지방의원간의 평등(Gleichheit aller Gemeinderatsmitglieder);지방의회의원들의 협력권(Mitwirkungsrecht der Gemeinderatsmitglieder)
DO -
UR -
ER -
Kim, Bong-Cheol. (2011). Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer. Public Land Law Review, 53, 273-288.
Kim, Bong-Cheol. 2011, "Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer", Public Land Law Review, vol.53, pp.273-288.
Kim, Bong-Cheol "Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer" Public Land Law Review 53 pp.273-288 (2011) : 273.
Kim, Bong-Cheol. Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer. 2011; 53 273-288.
Kim, Bong-Cheol. "Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer" Public Land Law Review 53(2011) : 273-288.
Kim, Bong-Cheol. Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer. Public Land Law Review, 53, 273-288.
Kim, Bong-Cheol. Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer. Public Land Law Review. 2011; 53 273-288.
Kim, Bong-Cheol. Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer. 2011; 53 273-288.
Kim, Bong-Cheol. "Öffentlich-rechtliche Probleme hinsichtlich der Fraktionsbildung in den Gemeindeordnungen der deutschen Bundesländer" Public Land Law Review 53(2011) : 273-288.