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Eine Studie über die Sonderabgaben - über die Entscheidungen des KVerfG -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2011, 54(), pp.167-189
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Hong Wan Sik 1

1건국대학교

Accredited

ABSTRACT

Neben den klassischen Abgabeformen gibt es die Sonderabgaben. Nach Kirchhof bildet sie keine eigenständige Abgabeart, sondern ist Auffangtatbestand für alle Sonderlasten, die nicht typischen Abgabenkategorien passen. Nach Isensee ist der Begriff ‘Sonderabgabe’ eine Sammelbezeichnung für alle Abgabeformen des gegenwärtigen Interventions- und Umverteilungsstaates, die nicht zu den hergebrachten Abgabetypen gehören. Die Sonderabgabe ist nur zulässig, wenn und solange die zu finanzierende Aufgabe auf eine Sachverantwortung der belasteten Gruffe trifft. Mit Sonderabgaben darf der Staat in sich homogene Gruppen von Schuldnern belasten, die entweder für die Finanzierung einer besonderen Aufgabe eine besondere, deutlich erkennbare und objektiv vorgefundene Verantwortung tragen oder aus einem, in gleichem Maße objektiv vorgegebenen, Sachgrund finanziell besonders belastetet werden können. Das Korean Verfassungsgericht hat sich in einigen Entscheidungen mit den Sonderabgaben beschäftigt. Die vom KVerfG und in der Literatur entwickelten Kriterien Gruppenhomogenität, Sachnähe, Gruppenverantwortung and Gruppennützigkeit haben für die Legitimation von Sonderabgeben Bedeutung.

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