본문 바로가기
  • Home

Eine verfahrensrechtlcihe Betrachtung auf der Enteignung und Entschädigung von Hochspannungsfreileitungen in Deutschland

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2011, 55(), pp.157-186
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kil Joon Kyu 1

1아주대학교

Accredited

ABSTRACT

In der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich neben der Entschädigung wegen der Errichtung der Hochspannungsleitungen um die Bewertungen von Maststandplätze. Um die Hochspannungsleitungen neu zu errichten, soll die Absicht zu deren neuen Errichtungen von Betreiber von Übertragungsnetzen zuerst durch die Bedarfssplan nach dem Gesetz (Energiewirtschaftsgesetz, EnWG) angenommen werden. Danach können Übertragungsnetzbetreiber die Enteignungen im Zusammenhang mit deren Errichtingen zum Enteignungsbehörde des betroffenen Landes schriftlich antragen. Haben die Eigentümer in bestimmten Gebieten nach dem Erlassung der Enteignung von der Behörde gemeldet, können sie als “Betroffene” betrachtet werden. Beim Planfeststellungsverfahren haben Übertragungsnetzbetreiber mit diesen Betroffene und deren Verein duch mehren Anhörungen zusammengearbeitet. Wenn sie voneinander nicht vereinbart sind, soll die Landesbehörde darüber entscheiden. Zur Entschädigung sollen Übertragungsnetzbetreiber und Betroffene auch vereinabren. In der Deutschland gibt es die konkrete Vereinbarungen (sog. Rahmenregelungen) mit Tabellen zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Landwirtschafts-Verbände. In der Praxis wird die Hochspannungsmast-Entschädigung aufgrund der Vereinbarungen ganz einfach verfahensrechtlich entschädigt.

Citation status

* References for papers published after 2023 are currently being built.