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Die Untersuchung über die Anwendung des Produkthaftungsgesetzes im Konflikt mit dem GM-Samen

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2014, 65(), pp.461-483
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

So,Jae-Seon 1 이혜은 1

1경희대학교

Accredited

ABSTRACT

Der GM-Samen ist zwar zur Zeit als die wichtigen Ernten anzusehen, die zukunftiges Essensproblem lösen können, aber das ist mit den heftigen Streitfragen zusammenzuliegen. Denn die Sicherheit bezüglich des GM-Samens ist noch nicht gewährzuleisten. Das koreanische Produkthaftungsgesetz Art. 4. Satz 1 schreibt den Grund für die Befreiung von der Verantwortung einer Produkthaftung vor. Vor allem ist der Entwicklungsrisikoprotest gemäß Abs. 2. als am wichtigsten behandelt zu werden. Ein Entwicklungsrisiko ist allgemein danach anzuerkennen, dass ein Risiko erscheint bzw. aufgetreten wird, erst wenn der Hersteller das nach dem heutigen wissenschaftlichen Niveau aber risikoenthaltende Produkt entwickelt und der Defekt des Produkts erst zum sekundären Markt aufgetreten wird. Aber das Hauptproblem ist der Punkt, dass die Vorstellung eines heutigen wissenschaftlichen Niveaus nicht eindeutig definiert werden kann. Diese Problemstendenz wird auch im Bereich vom GM-Samen und dessen verarbeiteten Güter eindeutig aufgetreten. Ein Schadensersatz wegen der defekten Produkten nach dem Produkthaftungsgesetz ist auf den Schaden schwer anzuwenden, der durch den GM-Samen und dessen verarbeitete Güter verursacht wird. Außer dem den GM-Samen und dessen verarbeiteten Güter benuzten Essen konnte es nicht in den Anwendungsbereich von Produkthaftungsgesetz gehen. Obwohl es um den Anwendungsbereich von Produkthaftungsgesetz geht, ist es fast unmöglich, die Kausalität zwischen einem Defekt und einem Schaden zu beweisen. Während die Verteidigung des Entwicklungsrisikos dem Hersteller vorhanden ist, konnte der Hersteller von der Produkthaftung befreien werden, wenn die Kausalität zwischen dem Defekt und dem Schaden nicht bewiesen werden kann. Ferner konnte der Hersteller eine Privilegierung des Haftungsausschlusses genießen, wenn er nach der geltenden Vorordnung bzw. dem Gesetz seine Produkte produzierte. Daher kann man dadurch schwierig die Lösung bzw. den Ansatz finden, dass das geltende Produkthaftungsgesetz revidiert werden oder ein Sondergesetz zum GM-Samen bzw. dessen verarbeiteten Gütern eingeführt werden sollte.

Citation status

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