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Eine Studie über die verfassungsrechtliche wirtschaftliche Ordnung unter der Berücksichtigung der Novelierungsdiskussion

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2014, 66(), pp.147-171
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Shin, Okju 1

1전북대학교

Accredited

ABSTRACT

Als ein Merkmal der koreanischen Verfassung kann man wirtschftliche Regelungen nennen. Im Vergleich zu GG sind im 9. Kapitel der koreanischen Verfassung präzisen wirtschaftlichen Regelungen zu finden. Verfassungsvater Koreas hatte quasi kontrollierte wirtschaftliche Ordnung, wonanch persönliche wirtschaftliche Freiheit im Rahmen der sozialen Gerechtigkeit und des Ausgleichs gewäht wurde, bestimmt. In der Verfassung von 1960 wurde solche Bestimmung gehalten. Erst in der Verfassung von 1963 wurde im Prinzip persönliche wirtschaftliche Freiheit garantiert und ausnahmsweise konnte der Staat in die Wirtschaft eingreiffen, um soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen und um die Volkswirtschaft zu entwicklichen. Diese Haltung dauerte bis 8. Änderung der kor. Verfassung von 1980. Bei 9. Revision der kor. Verfassung von 1987 bekommt wirtschaftiche Ordnung eigenartige Farbe. Allgemeine Bestimmung befindet sich im Art. 119. Abs. 1 des selben Artkels garantiert prinzipiell wirtschaftliche Freihekt von einzelner Person und Unternehmern. Und Abs. 2 befähigt den Staat, für 4 Fällen, nämlich Ausgleich des wirtschaftlichen Lebens, gerechte Verteilung des Einkommens, Vermeiden des Marktmonopols und des Missbrauchs wirtschaftlicher Kraft, und wirtschaftliche Demokratisierung in die Wirtschft zu intervenieren. in einzelnen Regelungen bis Art. 127. sind sehr konkrete Fällen für die Verstaatlichung und die Beschränkung des Grundrechts für die Gemeinwohl vorgesehen. Eigentlich zollt keiner seine Aufmerksamkeit auf die Wirtschftsordnung der Verfassung. Seit die Welle des Neoliberalismus im Jahr 2000 in Korea hoch geht, bekommt sie plötzlich das 'Spotlight'. Erste Position zu der Wirtschftsordnung hält es für richtig, dass der Artkel abgeschafft wird. Sie behauptet, dass wirtschftliche Probleme mit Eigentumsgarantie nach Art. 23 und Grungrechtsbeschränkung für Gemeinwohl nach Art. 37 Abs, 2 gelöst werden können. Zweite Position behautet, dass durch der Änderung des Art. 119 Abs. 2 der Eingriff des Staates minimaliert werden muss. Dritte Position, die jetzige wirtschftliche Ordnung befürwortet, vertritt die Meinung, dass Art. 119 abs. 1 und Abs. 2 gemeinsam soziale Wirtschaftsordnung darstellt. Die Wirtschaftsordnung der koreanischen Verfassung ist ein Bestandteil des Sozialstaatsprinzips zu verstehen. Daher isr sie soziale Wirtschaftsordnung, und mit zahlreichen sozialen Grundrechten schenkt sie koreanischer Verfassung einzigartige Farbe. Unter dem Gesichtpunkt der Verwirklichung der Gerechtigkeit im Bereich der wirtschftlichen Leben Koreas, muss man sich vorsichtig dem Art. 119 und seiner Revision annäheren. Die Diskussion um ihn kann vielfälltig ausgefaltet werden, aber seine Revision ist unnötig.

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