@article{ART001903824},
author={KANG, HYUN HO},
title={Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2014},
volume={66},
pages={204-225}
TY - JOUR
AU - KANG, HYUN HO
TI - Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit
JO - Public Land Law Review
PY - 2014
VL - 66
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 204
EP - 225
SN - 1226-251X
AB - Das Abwägungsgebot ist vom deutschen Bundesverwaltungsgericht entwickelt worden, um die planerische Gestaltungsfreiheit noch strenger zu kontrollieren. Als Grundsätze des Abwägungsgebots sind die folgenden vier Grundsätzen zu bezeichnen: erstens, Abwägungsausfall, zweitens, Abwägungsdefizit, drittens, Abwägungsfehleinschätzung und viertens, Abwägungsdisproportionalität. Der Abwägungsausfall ist eigenartig für den Abwägungsvorgang und die anderen Grundsätze sind sowohl für Abwägungsvorgang als auch Abwägungsergebnis anzuwenden. Das Abwägungsgebot erschien als einen eigenartigen Kontrollmechanismus für die planerische Norm, die als eine Zweck-Mittel Norm zu qualifizieren ist, im Gegensatz zu der normalen Verwaltungsnorm, die als ein Wenn-Dann Schema zu charakterisieren ist. Die Erscheinung des Abwägungsgebots führt dazu, daß die Rechtskontrolle über die planerische Entscheidung noch strenger durchgeführt werden kann, im Gegensatz dazu, daß die Rechtskontrolle gegenüber die Planungsentscheidung erleichtert wird. Diese Tatsache basiert auf die Gesetzgebung, mit der das Parlament Regelungen so wie § 214 und § 215 BauGB erläßt, die die Rechtsfolge von Mängeln der Abwägungsvorgang begrenzen, weil viele Bauleitplänen wegen der Verletzung des Abwägungsgebotes anulliert werden. Darum funktioniert das Abwägungsgebot in Deutschland als ein Instrument der Interessenregulierung.
Dieses Abwägungsgebot hat Korea übernommen und zwar die Stufe der Übernahme als drei zu gliedern: Die erste Stufe akzeptiert die Charakter als Verwaltungsakt von planerischer Entscheidung insbesondere die städtebauliche Planungsentscheidung, die zweite Stufe nimmt das Abwägungsgebot als eine Unterart von Verwaltungsermessenskontrolle und die dritte Stufe erhebt das Abwägungsgebot als einen eigenartigen Kontrollmechanismus, so daß die Mängel der Abwägung bei der Aufstellung der Städtebaupläne die Städteplanung zu ungültig führen. Aber in den koreanischen Gerichtsurteilen ist die Bedeutung des Abwägungsgebotes noch nicht genau zu begreifen, sondern eher in der gleichen Dimension wie die Verwaltungsermessenskontrolle zu untersuchen. Aber das Abwägungsgebot ist ein eigenartiges Kontrollmechanismus für die planerische Entscheidung und trägt in sich Vorgangskontrolle, Prognose und Alternative. Darum ist bei der koreanischen Gerichtsurteilen auch die besondere Berücksichtigung von den obengenannten Elementen der planerischen Entscheidungen und auch die verfeinerten Kontrollmaßstäbe zu benötigen.
KW - Abwägungsgebot;Kontrollinstrument;Planerische Gestaltungsfreiheit;Planungsermessen;Wenn-Dann-Schema;Zweck-Mittel-Schema
DO -
UR -
ER -
KANG, HYUN HO. (2014). Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit. Public Land Law Review, 66, 204-225.
KANG, HYUN HO. 2014, "Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit", Public Land Law Review, vol.66, pp.204-225.
KANG, HYUN HO "Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit" Public Land Law Review 66 pp.204-225 (2014) : 204.
KANG, HYUN HO. Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit. 2014; 66 204-225.
KANG, HYUN HO. "Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit" Public Land Law Review 66(2014) : 204-225.
KANG, HYUN HO. Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit. Public Land Law Review, 66, 204-225.
KANG, HYUN HO. Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit. Public Land Law Review. 2014; 66 204-225.
KANG, HYUN HO. Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit. 2014; 66 204-225.
KANG, HYUN HO. "Das Abwägungsgebot als Kontrollmechanismus der planerischen Gestaltungsfreiheit" Public Land Law Review 66(2014) : 204-225.