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Rechtliche Probleme von Mindestwasserführung für Gewässerökologie

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2015, 68(), pp.363-387
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kim, Hyun Joon 1

1영남대학교

Accredited

ABSTRACT

Eine bestimmte Wassermenge soll kontinuierlich im Fließgewässer verbleibt und durchgeleitet werden. Die Anforderung an Mindestrestwassermenge ist in den meisten Staaten über das Gewässerschutz- oder Wasserrecht geregelt und wird üblicherweise in der wasserrechtlichen Zulassung der Stauanlage bzw. der Wasserentnahme festgeschrieben. Auch im koreanischen Flussgesetz (KFlussG) ist die Mindestrestwassermenge geregelt. Nach § 51 KFlussG soll der Minister für Land und Transport die Mindestmenge von fließendem Wasser bestimmen, um ordnungsgemäßige Funktionen und den Zustand des Flusses zu erhalten. Dabei sollen Nachfragen von Wassermenge für Lebensunterhalt, Industrie, Landwirtschaft, Verbesserung der Umwelt, Stromerzeugung, Schifffahrt usw. berücksichtigt werden. Die Mindestrestwassermenge nach § 51 KFlussG ist m. E. kein effizientes Instrument für Gewässerökologie. Um diese Probleme zu bewältigen, ist gesetzliche Verbesserung für nachhaltige Flusswasserwirtschaft erforderlich. Bemerkenswert ist hierbei, dass der Begriff "Umwelt" mehrdeutig angewendet wird. Während er in seiner Kernbedeutung die Natur postuliert, postuliert er in seinen erweiterten Bedeutungen auch soziale und wirtschaftliche Umwelt. Das Gewässer für Umweltverbesserung im § 50 KFlussG wäre ein Beispiel für den letzteren Fall. Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht aber darin, auf der Basis einer Umwelt in der Kernbedeutung die rechtlichen Probleme von Mindestwasserführung zu untersuchen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Novellierung des KFlussG oder des Gesetzes für Gewässerqualität und -ökologie notwendig. Die Kodifikation eines umfassenden Wasserwirtschaftsgesetzes ist auch aus diesem Anlass zu berücksichtigen.

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