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Die Bundesrepublik als Kanzlerdemokratie – Zur Rechtsstellung des Bundeskanzlers nach dem Grundgesetz

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2015, 69(), pp.495-520
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Wolf-Rüdiger Schenke 1

1Universität Mannheim

Accredited

ABSTRACT

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Grundgesetz die Rechtsstellung des Bundeskanzlers gemessen an der Weimarer Reichsverfassung erheblich verstärkt und hiermit einhergehend die Rechtsstellung des Bundespräsidenten sehr beschnitten hat. Bewertet man die Weimarer Republik zumindest in ihrer Endphase als Präsidialdemokratie, so lässt sich mit guten Gründen die Auffassung vertreten, dass die Bundesrepublik im Hinblick auf die grundgesetzlich fundierten Rechtsbefugnisse des Bundeskanzlers rechtlich betrachtet als Kanzlerdemokratie eingestuft werden kann, jedenfalls zumindest erhebliche kanzlerdemokratische Elemente aufweist. Freilich ist damit noch keine Aussage darüber getroffen, ob und wie diese Befugnisse durch den jeweiligen Amtsinhaber auch tatsächlich ausgeübt werden können. Das hängt nicht nur von der Person des jeweiligen Kanzlers ab, sondern auch von der die Bundesregierung prägenden Parteienkonstellation, nicht zuletzt aber auch von den politischen Herausforderungen, mit denen sich ein Bundeskanzler konfrontiert sieht. So ist es denn auch nicht verwunderlich, dass in der Regierungszeit des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer, die durch eine Wiederbegründung der Demokratie, die deutsche Wiedereingliederung in die Völkerge -meinschaft, aber auch den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Genesung Deutschlands gekennzeichnet war, die Bundesrepublik auch von politikwissenschaftlicher Seite als Kanzlerdemokratie charakterisiert wurde. Dieses kanzlerdemokratische Element ließ sich bei späteren Regierungen nicht mehr in derselben Weise konstatieren.

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