@article{ART001999651},
author={Hans Werner Laubinger},
title={Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2015},
volume={70},
pages={243-287}
TY - JOUR
AU - Hans Werner Laubinger
TI - Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz
JO - Public Land Law Review
PY - 2015
VL - 70
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 243
EP - 287
SN - 1226-251X
AB - Lärm ist eine der großen Plagen der heutigen Zeit. Ein beträchtlicher Teil der deutschen Bevölkerung leidet unter der Belästigung durch Lärm, insbesondere durch den Verkehrslärm, der durch den Straßen-, den Schienen oder den Luftverkehr verursacht wird. In Korea wird es nicht viel anders sein.
Die Belästigung durch Lärm ist allerdings kein ganz neuartiges Phänomen. Im Jahre 50 v. Chr. soll Julius Cäsar ein Nachtfahrverbot für Kutschen erlassen haben. Die englische Königin Elisabeth I (1533 - 1603) untersagte angeblich im 16. Jh. durch Edikt handgreifliche und laute Ehestreitigkeiten nach 22 Uhr, um die ungestörte Nachruhe ihrer Untertanen zu gewährleisten Schedler, Handbuch Umwelt, 3. Aufl., Renningen-Malmsheim 1991, S. 396.
. Und der in Frankfurt am Main lebende Philosoph Artur Schopenhauer (1788 - 1860) beklagte sich im XXX. Kapitel seiner "Kleinen philosophischen Schriften" Arthur Schopenhauer, Parerga und Paralipomena II - Kleine philosophische Schriften, Kap. XXX, § 378, in: Haffmans-Ausgabe, Bd. V, Zürich 1988/91, S. 551 ff.
über den "Lerm" als "die impertinenteste aller Unterbrechungen, da er sogar unsere eigenen Gedanken unterbricht, ja, zerbricht". Am meisten ärgerte ihn "das wahrhaft infernale Peitschenklatschen, in den hallenden Gassen der Städte". Wir ersehen daraus, dass schon vor der Zeitenwende und vor 200 Jahren der Straßenlärm zu den Hauptquellen der Lärmbelästigung gehörten.
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Hans Werner Laubinger. (2015). Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz. Public Land Law Review, 70, 243-287.
Hans Werner Laubinger. 2015, "Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz", Public Land Law Review, vol.70, pp.243-287.
Hans Werner Laubinger "Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz" Public Land Law Review 70 pp.243-287 (2015) : 243.
Hans Werner Laubinger. Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz. 2015; 70 243-287.
Hans Werner Laubinger. "Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz" Public Land Law Review 70(2015) : 243-287.
Hans Werner Laubinger. Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz. Public Land Law Review, 70, 243-287.
Hans Werner Laubinger. Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz. Public Land Law Review. 2015; 70 243-287.
Hans Werner Laubinger. Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz. 2015; 70 243-287.
Hans Werner Laubinger. "Lärmschutzplanung, veranschaulicht am Beispiel der Stadt Mainz" Public Land Law Review 70(2015) : 243-287.