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Eine Untersuchung zum Vermeidungs- und Verursacherprinzip im Deutschen Katastrophenrecht

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2015, 72(), pp.465-487
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Lee, Kee Chun 1

1부산대학교

Accredited

ABSTRACT

Im 21. Jahrhundert trifft deutsche Katastrophenrechtswissenschaft eine Renaissance. Sie ordnet sich als Katastrophenverwaltungsrecht ein, indem siie macht sich selbständig von allgemeiner Polizeirechts- und Umweltrechtswissenschaft. Die Erfolge der inzwischen wissenschaftliche Bemühungen erscheinen. Einer von ihnen ist 「Handbuch des Katastrophenrechts」 des Michael Kloepfers. Ich habe die Grundprinzipien (bes. Vermeidungs- und Verursacherprinzip) des Katastrophenrechts im diesen Handbuch analysiliert, und auf Grundlage von den Erfolgen dieser Analyse und zusammen mit den Durchsichten geltender (Länder-)Katastrophenschutzgesetze habe ich unter öffentliche Rechtspunkte beide zwei Prinzipien untersucht. Folglich denke ich, die Natur des Vermeidungsprinzips im Katastrophenrecht nicht anders als des Risikovorsorgeprinzip im Umweltrecht ist. Aber das Vermeidungsprinzip ist hier mehr weitgehend als Vorsorgeprinzip im Umweltrecht, und fangt aber auch vorsorgliche Sichtpunkte des Katastrophenrechts im weiteren Sinne (Terror-, Gesundheits-, und Bauordnungsrecht) auf. Außerdem muß man auf die Spezialitäten der Verantwortungsverteilung im geltenden (Länder-)Katastrophenschutzgesetze. Sie führen die Billigkeitselemente wie Absicht, Verschulden, und Härte in die Gesetze ein. Durch sie gleichen jeweiligen Gesetze unbillige Zurechnungserfolge ab und verwirklicht Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Wir müssen am schnellsten Katastrophenrecht als selbständige Rechtswissenschaft machen und führen wissenschaftliche Anhaltspunkte der deutschen Katatstrophenrecht ein.

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