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Idee der sozialen Gleichheit und deren Aufgabe im 21. Jahrhunder

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2017, 77(), pp.385-417
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Jina Cha 1

1고려대학교

Accredited

ABSTRACT

In der Geschichte der Menschen hat Gerechtigkeit bzw. Gleichheit ein Grundproblem bei der Gestaltung und Erhaltung der staatsgemeinschaftlichen Ordnung dargestellt. Unter Gerechtigkeit hat man Gleichheit verstanden. Daran hat sich nichts geändert; wenngleich man die Macht mit der Gerechtigkeit gleichsetzt, in dem Sinne 'dem stärkeren das Mehrere als das Seine'; Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass man Menschenrechte für alle Menschen unter Voraussetzung der Würdigkeit des jeden Menschen behauptet. In diesem Fall variieren nur die konkreten Maßstäbe für die Ver- und Zuteilung des Seinen, aber nicht die Formel, „jedem das Seine!" selbst. In diesem Sinne bedeutet Gleichheit als Gerechtigkeit eine Art der „Wert-Leerformel" Die Akzentuierung der sozialen Gerechtigkeit über individulelle Gerechtigkeit hinaus heutzutage ist ein Ergebnis der Bestrebung, nach dem Inhalt der Gerechtigkeit einen Schritt näher zu treten. Soziale Gleichheit darf keinen Titel darstellen, irgendjeden Inhalt in derem Namen zu rechtfertigen. Sondern gebietet sie, jedem deshalb auch den sozial Schwächeren, statt natürliche Zuchtwahl bzw. Überleben des Angepasstesten, minimale Rechte für Getaltung des menschenwürdigen Lebens anzuerkennen. Heute hat sie weltweite Echos gefunden; dies hat soziale Menschenrechte und den Sozialstaat zur Verankerung nicht nur auf der jeweiligen innenstaatlichen Ebene, sondern auch auf der (supra- und) internationalen Ebene geführt. Allerdings hat sich die Eigentümlichkeit der sozialen Gerechtigkeit viel stärker als deren Universalität hervorgetreten. Dies beruht auf den Unterschieden in den tatsächlichen Gegebenheiten einerseits und in der ideelen Orientierung andererseits; zwar gibt es eine weltweite Übereinstimmung über die Grundrichtung der sozialen Gerechtigkeit, aber nicht über konkrete Art und Weise sowie koktrtes Maß bei ihrer Umsetzung. Bei der Verwirklichung von den sozialen Menschenrechten bzw. vom Sozialstaat anders als von der Demokratie und vom Rechtsstaat treten verschiedene Modelle, die sich voneinander je nach der Grundorientierung, dem Kokretisierungsmittel und –maß differenzieren. Welches Modell daruter entspricht der sozialen Gerechtigkeit am besten? Welches ist das beste, der Grundorientierung und den wirklichen Gegegenheiten iherzulande gerechte Modell? Was ist die beste Atlernative für die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit im sich rasch wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten? Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit hic et nunc verlangt immerfot weitere Überleungen und Reflexionen; die Antworte darauf, was ist Gerechtigkeit?, haben sich immer verwandelt. Es ist aber deutlich, dass dabei die durch menschliche Erfahrungen und Bestrebungen während der mehreren Jahrhunderten Kristallisiete wie etwa Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaat und Idee der sozialen Gerechtigkeit usw., was bereits in der Verfassung der Republik Korea verankert sind, ausreichend nachgedacht werden sollten. Die sozialstaatliche Aufgabe im 21. Jahrhundert könnte etwas Neues, noch nicht Erfahrenes sein. Die Kriterien für die Erledigung der Aufgebe könnte man durch Forschung der Ideen und Prinzipien von unserer Verfasung finden. In diesem Zusammenhang sind die durch den geschichtlichen Erfahrungen geprüften und aggregierten Kenntnisse und Weisheiten noch heute von besonderer Bedeutung.

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