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Zur direkten Demokratie und Volksgesetzgebung - im Mittelpunkt von der Debatte und der Gesetzgebungserfahrung in Deutschland -

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2017, 80(), pp.265-301
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

JUNGIL CHOI 1

1동국대학교

Accredited

ABSTRACT

Sonderausschuss für Verfassingsverandering im koreanischen Parlament hat 「Die wichtige Punkten für Verfassungsveränderung」 veröffentlicht, im Mittelpunk von den wichtigen Streitpunkten für Verfassungsveränderung, über denen der Sonderausschuss diskutiert hat. In diesen wichtigen Themen für Verfassungsveränderung existieren das Einführungsproblem für Volksinitiative der Gesetzesentwürfe und das Einführungsproblem für Volksinitiative der Verfassungsverändernedn Gesetze. In diesem Aufsatz möchte ich 「die rechtstheoretische und rechtspolitische Debatte und die Gesetzgebungserfahrung über direkte Demokratie und Volksgesetzgebung in Deutschland」 vorstellen und danach einige Hinweisen für Korea herausstellen. Weil die Notwendigkeit der Verstärkung der direkten Demokratie」neuerdings durch den koreanischen Präsident betont worden ist, wird dieses Thema zum wichtigen Streitpunkt während des Prozesses der Verfassungsveränderung im Jahr 2018. Im Fall Deutschlands, seit der Gründurng der BRD ist in periodischen Abständen immer wieder der Ruf nach einer Einfügung plebiszitärer Komponenten in das Grundgesetz laut geworden. Bereits im Jahre 1948 wurde diese Frage im Parlamentarischen Rat kontrovers diskutiert. Angesichts des augenblicklichen Zustands der Parteiendemokratie gewinnt die Forderung nach einer unmittelbaren Beteiligung des Volkes an der Willensbildung des Staates zunehmend an Aktualität Die Pateien beschränken sich nicht mehr auf die Kanalisierung des Volkswillens, sie suchen ihn vielmehr zu beherschen. Um dieses Problem auszulösen, waren die Bürgerinitiativen, die in den 70er Jahren auf kommunaler Ebene in Deutschland gegründet wurden, wesentlich erfolgreicher. Den Anstoss für die neuerliche Debatte über eine Einfügung plebiszitärer Komponenten in das GG liefert allerdings nicht allein die Parteienverdrossenheit in der alten Bundesrepublik. Auch in den neuen Bundesländern ist ein wachsendes Bedürfnis der Bürger nach Formen unmittelbarer Demokratie zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der friedlichen Herbst-Revolution im Jahr 1989 in der damaligen DDR überrascht es wenig, wenn dasselbe Volk, das im Oktober 1989 für die Anerkennung seiner Bürgerrechte kämpfte und damit den Zusammenbruch des SED-Regimes einleitete, auch in einem vereinten Deutschland aktiv am politischen Geschehen teilzunehmen wünscht. Das Grundgesetz nennt Abstimmungen in einem Atemzug mit Wahlen. Dennoch kennt die Bundesverfassung keine unmittelbare Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung. Plebiszitäre Elemente enthält das Grundgesetz nur bei der Schaffung einer neuen Verfassung[Art. 146 GG]sowie bei der Neugliederung des Bundesgebietes [Art. 29 GG]. In den Ländern hingegen besteht für das Volk die Möglichkeit, durch Volksinitiative ein Gesetz in das Parlament einzubringen oder selbst ein Gesetz zu beschliessen. Die Länder haben somit einen Kontrapunkt zum prononciert antiplebiszitären Grundgesetz gesetzt. Dies begegnet nach Ansicht des BVerfG, auch mit Blick auf das Homogenitätsgebot aus Art. 28 Abs. 1 GG, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. forderten in ihren Gesetzentwürfen im Jahr 2006 die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz. Den Bürgerinnen und Bürgern werde durch diese Elemente direkter Demokratie, die das parlamentarisch - repräsentative System des Grundgesetzes ergänzten, die Möglichkeit gegeben, sich unmittelbar an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Die Gesetzentwürfe wurden in der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Mai 2006 an den Innenausschuss federführend überwiesen. Der Ausschuss empfahl, die Gesetzentwürfe abzulehnen. Am 23. April 2009 hat Deutscher Bundestag diese Gesetzentwürfe endgültig abgelehnt. Aber die Hoffnung des deutschen Volkes, nach der plebiszitäre Komponenten ins Grundgesetz eingefügt werden und dadurch auch in der Bundesebene ergänzende, direkte Demokratie ausfgeührt wird, löscht nicht aus und das deutsche Volk wartet immer noch darauf, dass eine Einfügung plebiszitärer Komponenten in d

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