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Der beweisrechtliche Umgang mit der gerichtlichen Ablehnung der Einsicht in das Verhandlungsprotokoll

  • DONG-A LAW REVIEW
  • 2009, (45), pp.361-385
  • Publisher : The Institute for Legal Studies Dong-A University
  • Research Area : Social Science > Law

Shin, yi Chul 1

1건동대학교

Candidate

ABSTRACT

In der vorliegenden Arbeit versucht der Verfasser, wie man beweisrechtlich verwerten soll, wenn das erkennende Gericht einen Antrag des Angeklagten bzw. Verteidigers auf die Einsicht in das Verhandlungsprotokoll ablehnt. In solchen Fällen darf nach Meinung des Verfassers auch die Aussage des Angeklagten, die bereits in diesem Verhandlungsprotokoll niedergelegt ist, nicht verwertet werden, da die Verteigigungsinteresse des Angeklagten noch effektiver gewährt werden sollte. Die bisherige Prozesspraxis zeigt, dass das Gericht den tatsächlichen Vorgang in der Hauptverhandlung in der Regel vernachlässigt, auf Grund des als Beweiswürdigungsklausel geltenden §56 korStPO den berechtigen Antrag des Angeklagten in rechtswidriger Weise abgelehnt hat. Man sieht in solcher herkömmlichen Prozesspraxis einen Autoritarismus des Gerichts. Um das Misstrauen der Bürger gegen die Strafjustiz zu bewältigen und zwar ohne die Prozesssicherheit nicht zu gefährden, soll die absolute Beweiskraft des Verhandlungsprotokolls, die in §56 der geltenden Strafprozessordnung vorgesehen ist, in angemessener Weise gelockert werden, damit die Interesse des Angeklagten an seiser Verteidigung gewährleistet werden kann.

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