@article{ART001747474},
author={Hyunwook Cho},
title={Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung},
journal={DONG-A LAW REVIEW},
issn={1225-3405},
year={2013},
number={58},
pages={373-399}
TY - JOUR
AU - Hyunwook Cho
TI - Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung
JO - DONG-A LAW REVIEW
PY - 2013
VL - null
IS - 58
PB - The Institute for Legal Studies Dong-A University
SP - 373
EP - 399
SN - 1225-3405
AB - Das Tatobjekt der Unterschlagung sei Vermögen bzw. Sache. Das Vermögen enthält nicht nur bewegliche Sache sondern auch unbewegliche Sache.
Die herrschende Meinung und Rechtsprechung des Koreanischem Oberstgericht schätzen schützenden Grad von Unterschlagung als Gefährdungsdelikt.
Dagegen schätzt die Minderheitsmeinung als Verletzungsdelikt.
Eigentlich kann man nicht vorstellen Unterschlagungsversuch der beweglichn Sache. Gegebenenfalls Unterschlagungsversuch der unbeweglichn Sache ist vorstellbar. Das 2011do9113 Urteil bejaht auch zum ersten Mal Unterschlagungsversuch der unbeweglichen Sache.
In Bezug auf Wesen der Unterschlagung gibt es Meinungsstreit über Unterschlagungsversuch zwischen Manifestationstheorie und Verwirklichungstheorie.
Nach Manifestationstheorie muss der Täter eine Handlung vornehmen, die seine Zueignungswillen nach aussen hin manifestiert, ihn erkennbar macht. Zweifelhaft ist aber, unter welchen Voraussetzungen eine Handlung diese Eigenschaft erfüllt.
Nach Verwirklichungstheorie lässt jede beliebige Handlung genügen, die als Betätigung des Zueignungswillens verstanden werden kann. Entscheidend ist, ob ein objektiver Beobachter bei Kenntnis der Täterabsicht die Handlung als Betätigung des Willens ansieht, die Sache dem Berechtigten auf Dauer zu entziehen und sich oder einem Dritten zuzueignen.
Nach Manifestationstheorie in Verbindung mit abstrakter Gefährdungsdeliktstheorie sowie Verletzungsdeliktstheorie ist Unterschlagungsversuch der unbeweglichn Sache unvorstellbar. Nach Verwirklichungstheorie in Verbindung mit konkreter Gefährdungsdeliktstheorie sowie Verletzungsdeliktstheorie ist Unterschlagungsversuch der unbeweglichn Sache vorstellbar.
Meiner Meinung nach Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagungsversuch der unbeweglichn Sache nach Verletzungsdeliktstheorie sowie Verwirklichungstheorie zu urteilen ist sinnvoller als andere Gefährdungsdeliktstheorie sowie Manifestationstheorie.
KW - Unterschlagung;Manifestationstheorie;Verwirklichungstheorie;Gefährdungsdelikt;Verletzungsdelikt;Unterschlagungsversuch der unbeweglichn Sache
DO -
UR -
ER -
Hyunwook Cho. (2013). Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung. DONG-A LAW REVIEW, 58, 373-399.
Hyunwook Cho. 2013, "Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung", DONG-A LAW REVIEW, no.58, pp.373-399.
Hyunwook Cho "Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung" DONG-A LAW REVIEW 58 pp.373-399 (2013) : 373.
Hyunwook Cho. Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung. 2013; 58 : 373-399.
Hyunwook Cho. "Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung" DONG-A LAW REVIEW no.58(2013) : 373-399.
Hyunwook Cho. Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung. DONG-A LAW REVIEW, 58, 373-399.
Hyunwook Cho. Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung. DONG-A LAW REVIEW. 2013; 58 373-399.
Hyunwook Cho. Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung. 2013; 58 : 373-399.
Hyunwook Cho. "Urteilskriterium über Versuch und Vollendung der Unterschlagung" DONG-A LAW REVIEW no.58(2013) : 373-399.