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Strafbarkeit gegen den rechtswidrige Verwaltungsbefehl

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2004, 22(), pp.269-282
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

정준현 1

1선문대학교

Accredited

ABSTRACT

Der Grundsatz der Gesetzmßigkeit der Verwaltung bindet die Verwaltung an die Regelungen des Gesetzgeber und unterwirft sie damit zugleich der Kontrolle der Verwaltungsgerichtbarkeit, die die Beachtung der Gesetze durch die Verwaltung im Rahmen ihrer Zustndigkeit zu prfen hat.Hinsichtlich der Rechtsfoge(besonders fehlerunabhngige Wirkung) erschient es sinvoll, wenn es sich um die Strafbarkeit gegen die Verwaltungsakt-widrigehandlung Einzellenen Punkte, daran bei diser Abhandlung diskutiert wurden, sind wie folgt dazustellen-Der Verwaltungsakt bleibt rechtswirksam, bis er durch einen actus contrarius aufgehoben wird, sofern er sich nicht von selbst erledigt. -Belastende Verwaltungsakt ist anfechtbar und aufhebbar, aber nicht ist begstigende Verwaltungsakt-Aus Grundsatz nulla poena sine lege, belastende-rechtswidrige Verwaltungsakt nicht bindet das Strafgericht(주제어) 공정력, 구성요건적 효력, 선결문제, 수익적 행정처분, 침익적 행정처분, 죄형법정주의대상판례 : 대법원 1996. 7. 12. 선고 96도1237 판결 도시계획법위반

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