@article{ART001026825},
author={조인성},
title={Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie},
journal={Public Land Law Review},
issn={1226-251X},
year={2005},
volume={25},
pages={599-618}
TY - JOUR
AU - 조인성
TI - Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie
JO - Public Land Law Review
PY - 2005
VL - 25
IS - null
PB - Korean Public Land Law Association
SP - 599
EP - 618
SN - 1226-251X
AB - Es handelt sich bei dieser Abhandlung um Biotechnologie und die damit bercksichtigende Entstehung und Rechtsnatur der Anlagengenehmigung im Spannungsfeld von Marktwirtschaft, Daseinsvorsorge, staatlichem Frderungsauftrag und Gefahrenabwehr. Bei dieser Untersuchung wurden die Regelungen im deutschen Recht, die mit diesem Untersuchungsthema in engerer Verbindung stehen, nicht zuletzt bercksichtigt.Zusammenfassend trat die Polizeigewalt in zwei Erscheinungsformen auf, nmlich einmal repressiv durch Maßnahmen gegen den Strer (ius politiae) und zum anderen bei von vornherein gefhrlichen Einrichtungen prventiv (ius supremae inspectionis = Oberaufsicht). Aus der polizeilichen Oberaufsicht entstand die Kontrollerlaubnis bzw. das prventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. In Deutschland war klassisches Beispiel die Genehmigung nach dem frheren § 16 GewO, auf der nicht nur die luftverkehrsrechtlichen sowie atom- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen aufbauen, sondern auch die Genehmigungen nach dem GenTG. Die Normstruktur bei prventiven Verbot ist eindeutig: Auf der Tatbestandsseite stehen die Genehmigungsvoraussetzungen; die Rechtsfolge ist eine gebundene Entscheidung. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Genehmigung erfllt, so besteht vielmehr ein subjektives ffentliches Recht bzw. ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Erteilung der Genehmigung. Gemß § 11 I und III GenTG ist die Anlagen-bzw. Arbeitsgenehmigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu erteilen. Es handelt sich demnach um einen gebundenen Verwaltungsakt, bei dem der Behrde kein Versagungsermessen zukommt. Der Betreiber hat somit einen Anspruch auf die Genehmigung, nicht nur auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
KW - Marktwirtschaft;Gefahrenabwehr;Risikovorsorge;Biotechnik Gentechnik;gebundene Entscheidung;Anlagengenehmigung
DO -
UR -
ER -
조인성. (2005). Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie. Public Land Law Review, 25, 599-618.
조인성. 2005, "Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie", Public Land Law Review, vol.25, pp.599-618.
조인성 "Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie" Public Land Law Review 25 pp.599-618 (2005) : 599.
조인성. Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie. 2005; 25 599-618.
조인성. "Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie" Public Land Law Review 25(2005) : 599-618.
조인성. Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie. Public Land Law Review, 25, 599-618.
조인성. Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie. Public Land Law Review. 2005; 25 599-618.
조인성. Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie. 2005; 25 599-618.
조인성. "Zur Entstehung und Rechtsnatur ihrer Anlagengenehmigung im Bereich einer Biotechnologie" Public Land Law Review 25(2005) : 599-618.