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?erlegungen zum ?fentlichen Sachenrecht

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2006, 30(), pp.259-274
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

Kim, Se-Kyu 1

1동아대학교

Accredited

ABSTRACT

In dieser Stelle mochte ich vier Punkte im Zusammenhang mit dem offentlichen Sachenrecht kurz zusammenfassen.1. Wenn man den Begriff der offentlichen Sachen mit dem Brgriff der Sachen vom 98 KBGB auslegt, finde ich, es unter offentlichen Sachen verstehen zu konnen, wenn nicht nur korperliche Gegenstande, sondern auch unkorperliche Gegenstande direkt zum Ziel der offentlichen Verwaltung offentliche verwendet werden. Ich finde, es ist moglich, in der Praxis die offentliche Anstalt als Sammlungssachen im weitern Begriff der offentlichen Sachen umzufassen. Da dieser Begriff ist die Auslegung uber die 'offentliche Anstalt', die im 5 Abs. 1 des koreanischen Staatshaftungsrechts geregelt wird, entsprechend.2. Wenn man 'umfassende Beherrschendeautoritatstheorie' nimmt an, die im Zusammenhang mit der Grundlage und dem Charakter des Autoritatsrechts der offentlichen Sachen in der Wirklichkeit Gewicht auf die umfassende Autoritat gelegt werden, finde ich, den offentlichen Sachen umweltfreundlich kontrollieren zu konnen.3. Es gibt in Hinblick auf den gesetzlichen Charakter der offentlichen Sachen die Theorie des Anwendungsausschlus der Ersitzung. Nach dieser Theorie sind kunstliche offentliche Sachen wie Strase, Park durch die einfache Anzeige wie die Stellung der Stadteplanung und die Genehmigung der Flache ein Gegenstand der Ersitzung. Es ist noch kein Verwaltungsvermogen.4. Die offentliche Sachen, die vom Gesetz nicht regegelt wird, wie kleiner Flus wird vom Gewasserschutzgesetz, Strassegesetz und Gesetz des Schutzes der offentlichen Sachen nicht angewandelt. Ich finde, das man die rechtliche Grunde uber das Kontrollrecht des Burgermeisters und des gewahlten Oberhaupt einer kleinen Kommune, nicht nur nach dem Eigentumsrecht zu suchen, sondern in der Wirklichkeit Gewicht auf die umfassende Autoritat zu suchen(dazu 3 Abs. 3 vom Gesetz zur Sanierung des kleinen Flusses).

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