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Die strittigen Rechtspunkte zum polizeilichen Schusswaffengebrauch

  • Public Land Law Review
  • Abbr : KPLLR
  • 2005, 28(), pp.247-265
  • Publisher : Korean Public Land Law Association
  • Research Area : Social Science > Law

박창섭 1

1한양대학교

Accredited

ABSTRACT

Es obliegt der Polizei, die Gefahren abzuwehren. Die Polizei wird zum Schutz des Volkslebens und Eigentums eingesetzt. Sie auch erfllt die Pflichten, dass staatliche Sicherheit und die Gesellschaftsordnung erhalten. Sie hat von der Allgemeinheit oder die einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die ffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird. Dadurch kann die Polizei fr den Gebrauch einer Schusswaffen mglich bereitstellen. Einerseits in Sdkorea sind die gesetzlichen Voraussetzungen fr den polizeilichen Schusswaffengebrauch nicht klar gestellt worden. Andererseits auch in den Rechtsprechung sind die bezogenen Lage der Polizeibehrde nicht richtig in Rcksicht genommen worden. Es wre erforderlich, mindestens insoweit klar zu definieren, wann und wo die Polizei berechtigt d.h. ohne Wirrwarr ihr Schusswaffen gebraucht machen kann. Geschehen muss es natrlich nur innerhalb der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grenzen, aber doch zum polizeilichen Zweck d.h. zur Erhaltung der ffentlichen Sicherheit und Ordnung gegenber dem Verbrechen. Einige Flle werden hier als typische Beispiele dafr gewhlt und bewertet, indem darauf die geltenden Vorschriften in dieser Richtung interpretiert und angewendet werden.

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